Die Gewerkschaft Verdi, die Katholische Arbeitnehmerbewegung und der Diözesanverband Limburg waren somit erfolgreich. Sie hatten gegen die geplante Öffnung der Geschäfte am 24. September (IAA) und am 15. Oktober (Buchmesse) geklagt. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hatte die Verbote Mitte Juli erlassen. Im Fall der IAA hatte der VGH am 15. August entschieden, im Fall der Buchmesse am 21. August.
Das hessische Ladenöffnungsgesetz erlaubt grundsätzlich jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage. Gemeinden können diese aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen genehmigen. Bundesverwaltungsgericht und VGH haben dies jedoch zuletzt eingegrenzt. Es müsse einen engen Zusammenhang zwischen den Anlässen und der Ladenöffnung geben, verlangten sie.