Praxis-Tipp Welche Fördermöglichkeiten gibt es eigentlich?

Nicht alles muss der Kaufmann finanziell alleine stemmen. Staatliche Hilfe gibt es etwa beim Energiesparen oder der Qualifizierung von Fachkräften.

Donnerstag, 16. Januar 2014 - Management
Bettina Röttig
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Für den Handel genießt das Thema Energie – und hier vor allem das Sparen derselben – Priorität. Das zeigt auch unsere Trendumfrage 2014. 64 Prozent der von uns befragten Führungskräfte im deutschen Lebensmittelhandel wollen in diesem Jahr in energiesparende Gebäudetechnik investieren (siehe S. 43). Finanzielle Hilfe gibt es dabei auch vom Staat: Die KfW in Frankfurt und das Bundesministerium für Wirtschaft fördern unter bestimmten Bedingungen im Rahmen der Initiative „Energieeffizienz im Mittelstand“ Investitionen etwa in moderne Kühlanlagen. Die „KfW-Programme für Energieeffizienz im Handel“ unterstützen Handelsunternehmen bei sämtlichen Ersatz- sowie Neuinvestitionen im energetischen Bereich. Generelle Voraussetzung bei einer Ersatzinvestition: Sie muss laut KfW-Experten Christoph Müller eine Energieeinsparung von mindestens 15 Prozent im Vergleich zum Branchendurchschnitt erreichen. Die KfW hilft über dieses Programm auch bei kompletten Neubauten. Hier ist die Kreditvergabe an die Bedingung geknüpft, dass der Jahres-Primärenergiebedarf nach der Energieeinsparverordnung um mindestens 20 Prozent unterschritten wird.

Kleine und mittelständische Unternehmen werden im Rahmen dieses Programms mit einem besonders günstigen Zinssatz von derzeit ab 1 Prozent gefördert. Der Antrag für die Förderung muss bei der Hausbank gestellt werden. Zu beachten ist laut Müller allerdings, dass die Anträge vor Investitionsbeginn gestellt werden müssen, eine Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben ist laut Müller nicht möglich.

Die KfW rät investitionswilligen Händlern, sich im Zuge einer fachmännischen Energieberatung etwa durch spezialisierte Ingenieurbüros darüber informieren zu lassen, welche Investitionen die dringendsten oder effektivsten für ihren jeweiligen Markt sind. Diese Energieberatung wird bei kleineren und mittleren Unternehmen bezuschusst: Die Initialberatung (hier analysiert der Energieberater die Schwachstellen im Unternehmen/ Markt) wird mit 80 Prozent des förderfähigen Honorars bezuschusst (maximal 1.280 Euro). Die Detailberatung, bei der konkrete Verbesserungsvorschläge und Maßnahmen erarbeitet werden, wird mit 60 Prozent des förderfähigen Honorars bezuschusst (maximal 4.800 Euro). Der Kreditbetrag für förderfähige energieeffiziente Maßnahmen liegt bei bis zu 25 Mio. Euro, es gibt laut KfW drei Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit.

Auch für die Qualifizierung von Fachkräften über Weiterbildungsmaßnahmen können Fördermittel in Anspruch genommen werden. Beispiele hierfür sind das sogenannte Meister-BAföG (gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das Weiterbildungsstipendium.

Durch das Meister-BAföG werden Aufstiegsfortbildungen in Vollzeit- wie auch Teilzeitmaßnahmen von Bund und Ländern gefördert, dazu zählen auch die Weiterbildungen zum Handelsfach- und -betriebswirt. Die Leistungen umfassen z. B. einen Unterhaltsbeitrag sowie Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Ein besonderer Ansporn: Bei Bestehen der Prüfung werden 25 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen; ganze 33 Prozent sogar bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens ab der Einstellung und dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder Auszubildenden. Mit dieser Maßnahme soll das Meister-BAföG den Weg in die Selbstständigkeit ebnen.

Für besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Weiterbildungsstipendien zur Verfügung. Voraussetzung für eine Bewerbung um ein Stipendium ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Zudem muss der Bewerber bei der Aufnahme in das Programm jünger als 25 Jahre sein.

Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse von insgesamt 6.000 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden – jährlich 2.000 Euro bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Es können Zuschüsse gezahlt werden für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten und notwendige Arbeitsmittel.
Förderfähig sind anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende, Weiterbildungen: