Rundfunkbeitrag Ärger über Rundfunkbeitrag

Für selbstständige Kaufleute und Mehrfilial-Unternehmen führt die GEZ-Reform zu deutlich höheren Kosten.

Mittwoch, 23. Januar 2013 - Management
Heidrun Mittler
Artikelbild Ärger über Rundfunkbeitrag
Bildquelle: Mugrauer

Wer kennt sie nicht, die Männer im verschlissenen grauen Trenchcoat, die an fremden Türen klingeln und nachforschen, ob der Fernseher ordnungsgemäß angemeldet ist? Diese Schnüffler der GEZ (GEbühreneinzugszentrale) haben ausgedient. Seit Jahresbeginn ist eine neue Gebührenordnung in Kraft, welche die Gebühren „einfach und gerecht verteilt“. So sehen das jedenfalls die Rundfunkanstalten.

Viele Händler haben eine ganz andere Ansicht. Der Handelsverband Deutschland HDE hält die neuen Gebühren für „ungerecht und für den Einzelhandel nicht akzeptabel“. In vielen Betrieben steige der Beitrag drastisch an.

Der Hintergrund: PC, Handys, Tablets, Smartphones – diese neuen Geräte ermöglichen es, fast überall online zu sein und unter anderem die Angebote der öffentlich-rechtlichen Anbieter zu nutzen. Deshalb zahlt jetzt jeder Bürger pro Kopf, unabhängig von den Geräten und der Nutzung. Für die meisten Bürger ändert sich wenig, sie zahlen nun 17,98 Euro pro Kopf bzw. Familie und Monat.

Doch für Betriebe können die Kosten dramatisch steigen. Seit 2013 muss ein Inhaber für jede Betriebsstätte zahlen, der Beitrag bemisst sich nach der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Hier wird eine Staffel zu Grunde gelegt, die sich auf die Kopfzahl bezieht. Das trifft den Handel hart, weil er viele Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt. Außerdem waren bislang nur Händler GEZ-pflichtig, die Radios oder Web-fähige PCs im Einsatz hatten. Tief in die Tasche greifen müssen Unternehmen mit mehreren Filialen, weil für jede Betriebsstätte einzeln bezahlt werden muss.

Der HDE geht davon aus, dass die Belastung in vielen Betrieben „um das Zwei-bis Dreifache“ steigt. Bei einer großen Drogeriemarktkette liege die Zunahme sogar bei 464 Prozent, so der HDE.

Mit der speziellen Online-Plattform www.gebuehrenwucher.de hat der Verband eine bundesweite Protestaktion gestartet. Auf dieser Seite können Händler ihrem Ärger Luft machen. Der HDE erwägt eine verfassungsrechtliche Klage.

Bild: Egal, ob Fernsehen geschaut wird oder nicht – die nun Rundfunkbeitrag genannte Gebühr fällt für alle Betriebsstätten an.