Verbraucherinformationsgesetz Hürden abgebaut

Das neue Verbraucherinformationsgesetz erleichtert Verbrauchern den Umgang mit Behörden, wenn sie eine Frage zu Produkten haben. Ein Überblick.

Mittwoch, 07. März 2012 - Management
Heidrun Mittler
Artikelbild Hürden abgebaut
Bildquelle: Hoppen

Voraussichtlich im September 2012 tritt das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Es handelt sich dabei um eine Neufassung des schon bestehenden Gesetzes. Ilse Aigner, Bundesministerin für Verbraucherschutz, hat die Novelle nach dem letzten Dioxin-Skandal auf den Weg gebracht. Ihr Urteil: „Die Verbraucher werden in Zukunft mehr Informationen und schnellere Auskünfte erhalten, die in der Regel kostenfrei sind.“ Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Neue Gebührenregelung: Sämtliche Verbraucheranfragen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro sind kostenfrei. Konsumenten können daher meist ohne Kosten bei Behörden anfragen, um z. B. zu erfragen, ob ein bestimmtes Produkt mit Schadstoffen belastet ist. Falls amtliche Kontrollergebnisse vorliegen, muss die Behörde antworten. Die Anfragen können formlos, auch per E-Mail oder telefonisch, gestellt werden. Fristen (die bislang galten, ehe die Hersteller Auskunft geben mussten) entfallen.

Beispiel: Verunsicherte Konsumenten können beim jeweiligen Lebensmittel-Überwachungsamt anfragen, ob z. B. Hühnereier eines speziellen Landwirts mit Dioxin belastet sind. In der Praxis allerdings werden eher Verbraucherzentralen oder Organisationen wie Greenpeace oder Foodwatch solche Anfragen stellen: Es ist schwierig, technische Angaben wie Schadstoffkonzentration oder Höchstmengen richtig zu lesen und zu interpretieren.

Aktiv informieren: Bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht müssen die Behörden die Öffentlichkeit aktiv informieren und Namen nennen. Die Informationspflicht wird ausgeweitet: Sie umfasst neben Lebens-, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen ferner auch Haushaltsgeräte oder Heimwerkerartikel.

Lieferkette: Bei Rechtsverstößen muss die komplette Lieferkette offengelegt werden.

Umsetzung: Ein positives Beispiel ist die Internetseite www.lebensmittelwarnung.de. Hier werden aktuelle Warnungen, Rückrufe usw. aus den einzelnen Bundesländern aufgelistet.

Kritik: In der Branche ist das neue Gesetz überwiegend auf Zustimmung gestoßen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband merkt allerdings an, dass der Verbraucher nach wie vor keinen Anspruch gegenüber dem Hersteller selbst habe. Es sei weiter schwierig, eine werbliche Aussage nachzuprüfen, wenn man keinen direkten Zugang zum und damit Einblick ins Unternehmen hat. Die Organisation Foodwatch kritisiert hingegen die Gesetzesnovelle und moniert unter anderem: „Die Informationsrechte der Bürger werden durch viele Ausnahmeregelungen ausgehebelt.“

\\ Aktuelle Warnungen stehen auf www.lebensmittelwarnung.de

Bild: Auch zu Toastern, Waffeleisen und Co. kann sich der Verbraucher einfacher als bisher informieren.