Letzter im Bunde, zumindest vorläufig: Im April hat auch Edeka Cord in Bremerhaven eine sogenannte Stille Stunde eingeführt. Genau genommen sind es sogar zwei Stille Stunden. Denn jeden Mittwoch von 17 bis 19 Uhr können die Kunden hier mit deutlich weniger Sinnesreizen einkaufen gehen.
Stille Stunden setzen sich im Lebensmitteleinzelhandel immer mehr durch. Dann sind das Licht gedämmt, die Bildschirme und das laute Kassenpiepsen ausgeschaltet. Das Marktradio hat Pause, es gibt keine Durchsagen. Möglichst wenig Ware wird eingeräumt. Und die Kunden sollen am besten höchstens flüstern und ihr Handy schlafen lassen. Meistens gehen die Stillen Stunden auf das Engagement von Vereinen oder Initiativen zurück, in denen sich Personen mit Autismus oder Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom (ADS) zusammengefunden haben: In Bremerhaven zum Beispiel spielte das Autismus-Therapiezentrum eine wichtige Rolle. Deren Mitarbeiter sind in den ersten Wochen bei Edeka Cord vor Ort und informieren die Kunden.
Markus Billstein E-Center in Wuppertal
Auch viele Nicht-Autisten genießen die zeitweise Ruhe beim Einkaufen, für die die Stille Stunde sorgt. Im E-Center von Markus Billstein in Wuppertal werden diese Verschnaufpausen von störenden Geräuschen täglich von 15 bis 16 Uhr angeboten. „Selbst Mitarbeiter empfinden das Arbeiten während der Stillen Stunde als sehr angenehm“, bestätigt Billstein. Und die Resonanz der Kunden nennt der Kaufmann „überragend“. Allerdings müssten die auf allen möglichen Kanälen wie zum Beispiel Social Media, Handzetteln und Roll-ups über die Beweggründe informiert werden, damit sie tatsächlich verständnisvoll reagierten. Kurz vor Start der Stillen Stunde erfolgten jeweils Durchsagen im Markt, so Billstein.
Fabian Diekmann, zuständiger Fachreferent im Bundesverband Autismus Deutschland, freut sich über den Trend hin zu Stillen Stunden im Lebensmitteleinzelhandel. Er geht für Deutschland von ungefähr 50 Märkten aus, die bereits entsprechend aufgestellt sind – mit deutlich steigender Tendenz.
Schnelle Punkte auf dem Karma-Konto
Hauptsächlich Edeka und Rewe tun sich hier laut Verband hervor. Ursprünglich stammt die Idee aus Neuseeland. Dort startete die Supermarktkette Countdown 2019 mit diesem Projekt. Diekmann hebt hervor, dass Menschen ohne Kosten konkret geholfen werden könne: „So leicht kriegt man selten Punkte auf dem Karma-Konto.“ Inzwischen werden Stille Stunden nicht nur in Großstädten angeboten, sondern ebenfalls auf dem „platten Land“. Die Bünting-Unternehmensgruppe zum Beispiel hat im November 2023 in ihrem Combi-Verbrauchermarkt in Pewsum in der ostfriesischen Gemeinde Krummhörn diesen Versuch gewagt und nicht bereut. Initiator war der örtliche Autismusverein „Heel wat Besünners“. Bünting-Sprecherin Eva-Antonia Hahn bestätigt: „Wir erreichen eine hohe Zustimmung im Kundenkreis, und die Aktion wird durchweg positiv aufgenommen.“ Vereinsvorsitzender Frank Fahr benennt das „Gewusel und die Geräuschkulisse in Supermärkten“. Bei reizempfindlichen Menschen sei dann „die Konzentration wie weggeblasen“. Die Belastung des Kopfes koste viel Kraft. Umso positiver müssten Angebote für reizarmes Einkaufen bewertet werden, meint Fahr. Die können auch für die betreffenden Unternehmen sehr lehrreich sein, wie zum Beispiel Geschäftsführerin Sabine Seibl vom Edeka-Center Baur in Konstanz berichtet. Sie spricht nach Einführung der Stillen Stunde von Einblicken in eine neue Welt: „Für mich war es unvorstellbar, dass jemand lieber nicht isst, als sich dem Stress eines Einkaufs hinzugeben.“
Auch Nicht-Behinderte profitieren beim Einkaufen
Stille Stunden in Bremerhaven, Pewsum und anderswo sind ein gutes Beispiel dafür, dass das, was Menschen mit Behinderung unterstützt, auch für Menschen ohne Behinderung von Vorteil ist. Denn über mehr Ruhe beim Einkaufen freuen sich auch Kundenkreise über die eigentliche Zielgruppe hinaus. Generell gilt: Was Kindern, Frauen und Männern mit Behinderungen beim Einkaufen hilft, kommt in der Regel zumindest in Teilbereichen ebenso anderen Kundengruppen zugute, die temporär oder dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Das gilt zum Beispiel für Eltern mit Kinderwagen, die schmale oder zugestellte Gänge gleichermaßen nicht gebrauchen können. Oder es trifft auf Senioren zu, die sich wie Sehbehinderte über besser lesbare Verpackungshinweise freuen.
Wer an das Thema „barrierefreies Einkaufen“ denkt, dem kommen häufig zuerst Menschen im Rollstuhl in den Sinn. Das ist bei der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) nicht anders. Für LP hat die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen einen Forderungskatalog aufgestellt. Und der beginnt mit den Interessen von Frauen und Männern, die im Rollstuhl sitzen oder auf Hilfsmittel wie Rollatoren angewiesen sind.
„Drehkreuze und Gatter sofort verbieten“
ISL-Geschäftsführer Alexander Ahrens geht besonders hart mit Drehkreuzen und Gattern ins Gericht. Nach seinen Erkenntnissen werden die bei neu gebauten Supermärkten immer noch installiert. Stattdessen müssten sie ab sofort verboten werden, fordert Ahrens.
Ein großes Ärgernis seien ebenfalls zu schmale, zugestellte Gänge. „80 Zentimeter oder noch besser ein Meter sind ein Muss“, meint er. Im Idealfall wären eineinhalb Meter vorhanden. Dann wäre es möglich, sich auf der Stelle zu drehen. Allerdings: „Die Praxis zeigt vielmehr, dass 60 Zentimeter nicht selten sind.“
Die Kassenzonen müssen aus Sicht der ISL ausreichend breit gestaltet werden. SB-Kassen seien oft zu hoch und digital nicht barrierefrei. Die Einkaufswagen sollten rollstuhlgerecht und leichtgängig, die Regale nicht zu hoch sein. Auf keinen Fall dürften Aufsteller die vorhandenen Gänge und Kassenbänder blockieren, findet Ahrens.
Ein Trend im Tiefkühl-Bereich, der der Behinderten-Lobby gar nicht behagt: „Hohe Schränke über den flacheren Kühltruhen mit zurückschwingender Klapptür sind aus einer niedrigen Sitzposition heraus nicht bedienbar.“ Geeignet wären hingegen Schiebetüren und etwas unterfahrbare Schränke.
„Parkplätze von unberechtigten Parkern frei halten“
Zwar seien barrierefreie Parkmöglichkeiten in der Regel bedarfsgerecht vorhanden, stellt Alexander Ahrens fest. Aber sie müssten von nicht berechtigten Parkern frei gehalten werden. Die Deutsche Rheuma-Liga kritisiert in diesem Zusammenhang: „Häufig nutzen Zulieferer von Lebensmittelmärkten die Behindertenparkplätze. Diese Vorgehensweise ist kein Kavaliersdelikt. Sie lässt sich jedoch leicht abstellen, wenn die Unternehmen das wollen.“
Beim barrierefreien Einkaufen darf der Fokus trotz aller Wichtigkeit nicht nur bei in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen liegen, betont Ahrens. Zum Beispiel müsse an blinde oder sehbehinderte Kunden ebenso gedacht werden wie an Hörgeschädigte oder an Personen mit geistiger Behinderung oder psychischen Beeinträchtigungen.
Kriemhild Egermann-Schuler ist gesundheits- und sozialpolitische Referentin beim Deutschen Schwerhörigenbund. Ihr Verband kritisiert unter anderem zu laute Musik in Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften. Dadurch entstehe bei den Betroffenen unnötiger Stress, denen diese durch ihre Erkrankung ohnehin ausgesetzt seien. Ferner werde das Hören unmittelbar erschwert, sodass Kassengespräche und Transportvorgänge nur schlecht vernommen werden könnten.
„Geistig Behinderte oft nicht mitgedacht“
Außerdem wären an den Kassen zum Kunden gerichtete Bildschirme der Kasseneingabe ein Pluspunkt, damit der Endbetrag selbst abgelesen werden könne. Ein weiterer Wunsch von Kriemhild Egermann-Schuler betrifft das Sensibilisieren des Verkaufspersonals: Die Mitarbeiter sollten laut und deutlich sprechen sowie den Gesprächspartner beim Reden anschauen, weil viele hörbeeinträchtigte Menschen vom Mundbild abhängig seien.
Peer Brocke, Sprecher der Bundesvereinigung Lebenshilfe, hat Verständnis für diese und ähnliche Forderungen von anderen Behindertenvertretern. Zugleich bedauert er in Sachen Barrierefreiheit, dass Menschen mit geistiger Behinderung noch immer „oft nicht mitgedacht“ würden. Für deren gute Orientierung beim Einkauf seien Schilder mit einfacher Sprache in großer Schrift und mit erklärenden Bildern sinnvoll; über den unterschiedlichen Abteilungen könnten große Schilder mit passenden Abbildungen von Obst, Wurst, Backwaren und ähnlichen Produkten angebracht werden. Brocke: „Noch besser ist es, die Kunden zu den gesuchten Produkten zu begleiten und ihnen in leicht verständlichen Worten alle Fragen zu beantworten.“ Personal sollte nach Auffassung des Lebenshilfe-Sprechers entsprechend geschult werden und mehr Rücksicht nehmen, wenn es zum Beispiel an der Kasse beim Bezahlen etwas länger dauert. Hingegen seien „komplizierte Selbstbedienungskassen echte Hindernisse“ – im Übrigen nach Überzeugung der Lebenshilfe auch für viele alte Leute oder solche, die nicht gut Deutsch lesen könnten.
Lebenshilfe sieht Grenzen der Freiwilligkeit
Freiwilligkeit stößt in dieser Hinsicht bei der Lebenshilfe auf Grenzen. Die Bundesvereinigung setzt sich für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ein. Peer Brocke wird konkreter: „Auch die Privatwirtschaft einschließlich des Lebensmitteleinzelhandels sollte endlich dazu verpflichtet werden, für die Barrierefreiheit angemessene Vorkehrungen zu treffen.“ Die erwähnte persönliche Begleitung der Kunden mit geistiger Beeinträchtigung wäre eine solche „angemessene Vorkehrung“. Der Begriff aus der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich in verbindlichem Recht bisher zu wenig widergespiegelt, lautet die Lebenshilfe-Position auch mit Blick auf den LEH. Die Konvention definiert im Juristendeutsch „angemessene Vorkehrungen“ als notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen.
Bei der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland ist die juristische Keule nicht das bevorzugte Mittel. Hingegen erhofft man sich dort eine Menge von mehr LEH-Beschäftigten mit unterschiedlichen Behinderungen. Denn: „So ergibt sich die Expertise aus der Belegschaft selbst heraus und baut Unsicherheiten ab.“
Dann würde es vermutlich auch seltener passieren, dass speziell ausgebildete, geprüfte und gekennzeichnete Assistenzhunde wie etwa Blindenführhunde nicht mit in ein Geschäft gelassen werden. Nach den Erfahrungen von Christiane Möller, stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, kommt das weiterhin vor. Dabei seien diese Hunde „Hilfsmittel, vergleichbar einem Hörgerät oder einem Rollstuhl“.
HDE und Partner: besonderes Siegel
Der Handelsverband Deutschland (HDE) lässt bereits seit dem Frühjahr 2010 zusammen mit Partnern wie der Initiative „Wirtschaftsfaktor Alter“ unter anderem LEH-Betriebe mit dem Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ auszeichnen. Gestartet wurde mit Unterstützung des Bundes. Geschulte Tester arbeiten vor Ort einen Kriterienkatalog ab. Dabei geht es um Leistungsangebote, Zugangsmöglichkeiten, Ausstattung der Geschäftsräume und das Serviceverhalten von Einzelhändlern.
www.generationenfreundliches-einkaufen.de
Ansprechstellen für Chefs
Wer über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nachdenkt, ist bei den Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) gut aufgehoben. Diese werden zurzeit überall in Deutschland von den Integrations- und Inklusionsämtern eingerichtet. Sie übernehmen eine Lotsenfunktion, damit die Arbeitgeber schnell und unkompliziert die jeweils besten Unterstützungs- und Förderangebote finden können.
www.bih.de
Leitlinien für Webshops
Bei der Einrichtung eines barrierefreien Webshops können die Leitlinien der Aktion Mensch und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung helfen. Diese stehen im Internet.
www.aktion-mensch.de
Im LEH Duldungspflicht für Assistenzhunde
Der Zutritt von Menschen mit Behinderung in Begleitung eines Assistenzhundes ist in Paragraf § 12e des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) geregelt. Für alle „dem allgemeinen Publikumsverkehr offenstehenden Anlagen und Einrichtungen“ und somit ebenfalls für den Lebensmitteleinzelhandel gilt eine Duldungspflicht. Blindenführhunde sind durch ein weißes Führgeschirr erkennbar. „Während des Führens sind sie ganz auf ihre Arbeit konzentriert“, erläutert Christiane Möller. Deshalb müsse nicht befürchtet werden, dass sie den Lebensmitteln in einem Geschäft auf eigene Initiative auf die Pelle rückten und die Lebensmittelsicherheit beeinträchtigten. Für die Klientel der erheblich Sehgeschädigten ist auch der Bund zur Förderung Sehbehinderter da. Dessen Bundesvorsitzende Margaret Reinhardt mahnt unter anderem kontrastreiche und farbige Markierungen der Glastüren an sowie eine variable Beleuchtung, die Helligkeitsunterschiede zwischen Außen- und Innenbereich dynamisch anpasst. Der Bund zur Förderung Sehbehinderter plädiert darüber hinaus zum Beispiel für Waagen mit kontrastreichem Display und Sprachausgabe, Produktinformationen mittels Sprachausgabe per Produktscanner an den Regalen und QR-Codes am Regal, die Produkterkennung unterstützen.
„Barrierefreiheit als Wirtschaftsfaktor“
Den meisten Forderungen und Vorschlägen der Behindertenvertreter, wie sie LP zusammengetragen hat, stimmt Dr. Thomas Urbach zu. Er ist Mitglied im Bundesvorstand des Bundesverbandes Rehabilitation (BDH), der größten deutsche Fachorganisation auf dem Gebiet der Rehabilitation von Patienten mit neurologischen Erkrankungen. Es ist also ein ordentliches Pfund, wenn Urbach verlangt: „Der Lebensmitteleinzelhandel muss dringend Maßnahmen ergreifen, die Menschen mit Behinderungen zeigen, dass sie überhaupt in die Geschäfte kommen können“ ‒ und dort willkommen sind.
Es geht entscheidend um Teilhabe, Menschenrechte, Menschenwürde. Doch es geht auch um „Barrierefreiheit als Wirtschaftsfaktor“, wie das BDH-Vorstandsmitglied hervorhebt. Nach aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes lebten Ende 2021 in Deutschland rund 7,8 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten schweren Behinderung, sprich: einem Grad der Behinderung zwischen 50 und 100. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 9,4 Prozent. Insgesamt 13 Prozent der Menschen in Deutschland haben eine amtlich anerkannte Behinderung. Hinzu kommen 15,6 Prozent der Bevölkerung mit einer Beeinträchtigung. Wenn das keine riesige Kundengruppe ist, was dann?
Obwohl die Behindertenvertreter noch großen Handlungsbedarf sehen, ist auch klar: Der Lebensmitteleinzelhandel schläft bei dem Thema nicht. Viele Händler sind bereits aktiv und engagiert. Das zeigt zum Beispiel die Datenbank des Qualitätszeichens „Generationenfreundliches Einkaufen“ des Handelsverbandes Deutschland (HDE); siehe auch Seite 8. Ihr zufolge tragen inzwischen mehr als 4.100 Firmen aus dem Bereich Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren das besondere Siegel, darunter zum Großteil LEH-Ableger. Und generationenfreundliches Einkaufen bedeutet zugleich barrierearmes. Nicht nur beim HDE ist man sich sicher, dass die Datenbank weiter wachsen wird, weil der Handel Teilhabe nicht nur beschwören, sondern auch praktizieren will.
3 Fragen an
Verena Bentele, die Präsidentin des führenden Sozialverbandes VdK über Barrierefreiheit im LEH.
Wie bewerten Sie die Entwicklung bei den Einkaufsmöglichkeiten im Hinblick auf die Aspekte „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ in den vergangenen Jahren?
Verena Bentele: Viele Einkaufsmöglichkeiten sind heute behindertengerechter als noch vor 15 oder 20 Jahren. Doch eine umfangreiche barrierefreie Gestaltung ist noch immer die Ausnahme. Das muss sich ändern. Was die baulichen Anforderungen von Einkaufsmärkten angeht, haben sich einige Merkmale der Barrierefreiheit bei Neubauten als Standard etabliert. Dazu zählen der stufenlose Zugang oder automatisch öffnende Eingangstüren. Bei bestehenden Geschäften gibt es jedoch weiterhin große Probleme. Zum Beispiel fehlt es in Gängen und Kassenzonen oft an Platz, damit Rollstuhlfahrende sie bequem nutzen und dort auch rangieren können.
Sie sprechen sich für eine „differenzierte Barrierefreiheit“ aus. Was genau meinen Sie damit?
Viel zu oft wird Barrierefreiheit vor allem auf Rollstuhlnutzer bezogen. Das greift zu kurz. Es braucht eine differenzierte Barrierefreiheit, die den verschiedenen Behinderungen und Beeinträchtigungen Rechnung trägt.
Was ist damit gemeint, wenn Sie Barrierefreiheit „allumfassend“ definieren?
Barrierefreiheit muss überall mitgedacht werden. Egal, ob beim Wohnen, in Sport- und Kultureinrichtungen oder im Internet, bei der Gesundheitsversorgung, der Kommunikation, dem Zugang zu Schule, Bildung und Arbeit, aber eben auch im Supermarkt und anderen Geschäften.