Standpunkt Weitreichende Reform

Das Bundeskartellamt hat mehr Kompetenzen beim Verbraucherschutz bekommen. Was das für die Branche bedeutet, das beleuchtet im Standpunkt Rechtsanwältin Daisy Walzel.

Donnerstag, 13. Juli 2017 - Management
Susanne Klopsch
Artikelbild Weitreichende Reform
Bildquelle: jochenrolfes.de

Kürzlich ist eine der umfangreichsten Reformen des deutschen Kartellrechts der letzten Jahre in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel war die Umsetzung der Europäischen Kartellschadenersatzrichtlinie. Diese soll es geschädigten Unternehmen (insbesondere Abnehmern) erleichtern, Schadenersatz von Kartellanten zu erlangen. Prominente Beispiele für solche, sogenannten Kartellschadenersatzklagen sind die vielfältigen Verfahren von Lebensmittelherstellern gegen die Beteiligten des Zuckerkartells.

Weitreichende Reform
Über das Thema der Richtlinienumsetzung geht die Reform jedoch weit hinaus. Dem Bundeskartellamt (BKartA) sind nun nämlich erstmalig „weiche“ Durchsetzungskompetenzen beim Thema Verbraucherschutz eingeräumt worden. Dies entspricht einem generellen Trend in Europa. Die Bonner Behörde hat bereits reagiert und nun eine eigene Beschlussabteilung für Verbraucherschutz installiert. Sie will eng mit Verbraucherschutzbehörden zusammenarbeiten.

Konkret darf das BKartA nun auch unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes sogenannte Sektoruntersuchungen (SU) einleiten. Ziel einer SU ist nicht die behördliche Verfolgung einzelner Unternehmen, sondern das bessere Verständnis der Marktbedingungen in einem bestimmten Sektor, etwa im Bereich Tankstellen, Fernwärme oder bei Ablesediensten (wie in der Vergangenheit geschehen). Werden hier systematische „Fehlfunktionen“ oder Missstände identifiziert, können Maßnahmen ergriffen, bspw. Gesetzesinitiativen eingebracht werden. Nicht selten geben SU im Nachgang jedoch auch Anlass zu behördlichen Ermittlungen.

Das BKartA kann nun eine SU auch unter der Voraussetzung einleiten, dass die Vermutung besteht, dass erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften vorliegen, die eine Vielzahl von Verbrauchern beeinträchtigen. Da die befragten Unternehmen keines konkreten Verstoßes verdächtigt werden, bedarf es keines Anfangsverdachts. Voraussetzung ist jedoch, dass Beschwerden, Hinweise oder anderweitige Verdachtsmomente für die beschriebenen Verstöße vorliegen.

Verbraucherrechtliche Vorschriften sind dabei Rechtsnormen, die dem Verbraucherschutz dienen. Dies sind bspw. Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Ein typischer Verstoß gegen das UWG liegt etwa in der Verwendung unwirksamer allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). AGB sind schon ihrer Definition nach für eine Vielzahl von Verträgen vorgesehen. Verstöße gegen AGB-rechtliche Vorgaben wirken sich daher typischerweise sowohl zum Nachteil einer Vielzahl von Verbrauchern als auch zum Nachteil des Wettbewerbs aus. Typische AGB-rechtliche Verstöße sind etwa (zu weitgehende) Gewährleistungsausschlüsse.

Folgen für die Praxis
SU können einen nicht unerheblichen Bürokratiezuwachs bedeuten. Adressaten einer SU erhalten nämlich nicht selten umfängliche und detaillierte Fragebögen, zu denen sie sich innerhalb einer Frist von wenigen Wochen äußern müssen. Dies kann eine deutliche Mehrbelastung insbesondere für mittelständische Unternehmen bedeuten. Hierauf sollten sich Unternehmen gefasst machen und (vorab) Verantwortlichkeiten festlegen.

Zwar erlaubt die Reform dem BKartA nicht, Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften individuell zu verfolgen. Auch erhält das BKartA diesbezüglich keine Durchsuchungsrechte. Die zum Abschluss einer SU veröffentlichten Berichte haben jedoch eine starke Öffentlichkeitswirkung und können die betroffenen Unternehmen so (jedenfalls indirekt) zur Wahrung der verbraucherrechtlichen Vorgaben anhalten.

Die von der SU betroffenen Unternehmen sind im Übrigen vor kostenpflichtigen Abmahnungen geschützt, wenn letztere lediglich darauf abzielen, Aufwendungsersatz zu erlangen. Unternehmen sollen im Ergebnis die Gelegenheit erhalten, ihre Praxis bei Bedarf selbstständig anzupassen.

Foto: Dr. Daisy Walzel ist Rechtsanwältin bei der DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Köln. Sie ist auf Kartellrecht spezialisiert.