Jürgen Panke - Personalberater Heilloses Durcheinander

Die Debatte über Mindestlöhne im Einzelhandel ist praxisfremd. Warum, das erklärt Personalberater Jürgen Panke.

Donnerstag, 10. März 2011 - Management
Heidrun Mittler
Artikelbild Heilloses Durcheinander
Bildquelle: Panke Personalconsulting

„Die Mindestlohn-Diskussion, die wir seit Jahren in Deutschland führen, kann man nicht sinnvoll zu Ende bringen. Man kann das Problem nicht lösen, sondern nur ein Pflaster auf die Wunden kleben." Das sagt Jürgen Panke, der seit 33 Jahren selbstständiger Personalberater für den Handel ist. Wobei er von Mindestgehalt spricht, wie es auch korrekt heißen muss. Er hat bei vielen großen Unternehmen die Personalakten durchforstet (darunter eine Biolebensmittelkette und einen Textildiscounter), um zu prüfen, ob der Arbeitgeber Tarifgehalt zahlt.

„Das" Mindestgehalt gibt es nur in der Theorie – ebenso, wie es „das" Tarifgehalt nicht geben kann. Denn dieses unterscheidet sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern in vielen weiteren Kriterien. Das Chaos fängt schon mit den Bezeichnungen an, erklärt Jürgen Panke: Was genau ist ein Substitut? Muss dieser vier oder gar acht Mitarbeiter führen? Ist die Tagesvertretung das Gleiche wie eine Erstkraft? Viele Bezeichnungen sind historisch gewachsen und dementsprechend uneinheitlich.

Weiter geht es mit den Berufsjahren: Eine gelernte Verkäuferin, die in Bayern arbeitet, bekommt im ersten Berufsjahr einen Stundenlohn von 9,50 Euro brutto (auf der Basis von Monatsgehalt und Monatsarbeitszeit). Das steigert sich, bis sie im sechsten Berufsjahr 13,12 Euro auf dem Lohnzettel stehen hat, danach gibt es keine automatische Steigerung mehr. Für jedes Berufsjahr muss man also auch das Mindestgehalt neu berechnen. „Viele jüngere Arbeitnehmer werden im Vergleich zum Tariflohn zu hoch, viele Langgediente zu niedrig bezahlt", weiß der Personalberater aus Erfahrung.

Wie gruppiert man ungelernte Kräfte ein, oder aber solche, die eine andere Ausbildung abgeschlossen haben? Auch hier gibt es keine pauschale Antwort. In Nordrhein-Westfalen wird ein Abschluss als Apothekenhelferin angerechnet, in anderen Bundesländern nicht. Selbst für Führungskräfte gelten unterschiedliche Regelungen, diese werden u. a. nach „Tätigkeitsjahren" entlohnt. Da kann es einem Filialleiter, der von Bonn (Nordrhein-Westfalen) nach Neuwied (Rheinland-Pfalz) versetzt wird und umziehen muss, passieren, dass er monatlich 800 Euro einbüßt – vorausgesetzt, er verhandelt nicht oder schlecht mit seinem Arbeitgeber.

Doch was nutzen alle Diskussionen um Tarif- oder Mindestgehalt dem einzelnen Mitarbeiter? „Viele Menschen sind froh, dass sie überhaupt einen Job haben", sagt Panke ganz offen. Außerdem weiß er, dass nicht alle Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit Tarifgehalt entlohnen.

Auch wenn niemand offen darüber spricht: Große Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, halten sich immer an die Tarife. Viele selbstständige Einzelhändler können oder wollen sich diese Löhne schlichtweg nicht leisten.

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