Recht So holen Sie sich Ihr Geld beim Fiskus zurück

Die Steuererklärung machen: In etwa so beliebt wie ein Besuch beim Zahnarzt. Doch im Unterschied zum Zahnarztbesuch lässt sich mit der Steuererklärung die Haushaltskasse aufbessern. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer gibt bis zum 31. Mai 2017 seine Steuererklärung ab. Wer diesen Termin nicht halten kann, der kann beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen.

Samstag, 15. April 2017 - Management
Susanne Klopsch
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Inzwischen gibt es diverse, kostenpflichtige Online-Programme, die den Nutzer Schritt für Schritt durch den Wust der Formulare führen. Anwendungen wie etwa Smartsteuer von Lexware listen dem Betreffenden Punkt für Punkt auf, wie er individuell Steuern sparen kann kann.

Hier einige wichtige Änderungen für 2016:

Der Grundfreibetrag erhöhte sich auf 8.652 Euro.

Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen steigt 2016 auf 22.767 Euro bei Ledigen und 45.534 Euro bei Verheirateten. Davon sind 2016 aber maximal 82 Prozent steuerlich wirksam. Dieser Prozentsatz steigt jährlich. Altersvorsorgeaufwendungen sind z. B. Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, eine Rürup-Rente oder Zahlungen für berufsständische Versorgungseinrichtungen.

Das monatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind wird auf 190 Euro angehoben, für das dritte Kind auf 196 Euro, ab dem vierten Kind auf 221 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt auf 4.608 Euro pro Jahr.

Der Höchstbetrag für Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen steigt von 8.354 Euro auf 8.652 Euro.

Außerdem gibt es private Ausgaben, die die Steuerlast mindern. Dazu zählen etwa die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Oder die Unterhaltszahlung an den Ex-Ehepartner bis zu 13.805 Euro, Schulgeld für Kinder auf Privatschulen von 30 Prozent, maximal 5.000 Euro pro Kind und Jahr, Kinderbetreuungskosten von zwei Dritteln der Zahlung, maximal 4.000 Euro je Kind und Jahr, sowie Studienkosten im Zusammenhang mit einem Erststudium.