Recht Daumen runter vom Landgericht

Vorsicht beim Installieren des Facebook-Like- Buttons auf der Firmen-Homepage: Besucher der Seite müssen genau darüber informiert werden, was mit ihren Daten passiert.

Mittwoch, 30. März 2016 - Management
Susanne Klopsch
Artikelbild Daumen runter vom Landgericht

Klare Ansage vom Landgericht Düsseldorf: Unterbleiben auf den Internetseiten von Unternehmen Hinweise darauf, dass schon beim bloßen Seitenaufruf Daten an Facebook übermittelt werden und fehlt es am Einverständnis der Nutzer, sind das gravierende Verstöße gegen den Datenschutz. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie hatte moniert, dass der Like-Button von Facebook nicht datenschutzkonform in die Internetseite integriert sei: Facebook habe bereits beim Aufrufen der Seite automatisch mitgelesen und Zugriff auf die Daten der Seitenbesucher gehabt, unabhängig davon, ob diese Facebook-Mitglieder sind oder nicht. Das Gericht sah dies ebenso. Unternehmen müssten die Besucher der Seite darüber aufklären, dass Daten wie die IP-Adresse mittels Like-Button erhoben, gespeichert und ungefragt für weitere Zwecke verwendet werden könne. Die Verbraucherzentrale hatte im vergangenen Jahr insgesamt sechs Unternehmen für ihren Umgang mit dem Like-Button abgemac ht, darunter Kik und Payback. Da Peek & Cloppenburg sowie Payback die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet hatten, kam es zu dem Verfahren in Düsseldorf.

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