Edeka und Kaiser’s Tengelmann Sieben Jahre Schwarzbrot

Arbeitsplatzerhalt und Standortsicherung sind die zentralen Bedingungen, unter denen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Fusion von Edeka und Kaiser’s Tengelmann erlauben will.

Freitag, 29. Januar 2016 - Management
Nicole Ritter
Artikelbild Sieben Jahre Schwarzbrot
Ingmar Geese
Bildquelle: Carsten Hoppen, vzbv / Gert Baumbach

Die Nachricht kam überraschend: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ist dazu bereit, Edeka die Übernahme von Tengelmann zu erlauben, wenn einige massive Bedingungen erfüllt werden. Konkret pocht der Minister auf umfassende Job- und Standortgarantien: So muss Edeka 97 Prozent der 16.000 Arbeitsplätze bei Kaiser’s Tengelmann für die Dauer von fünf Jahren sichern. Eine weitere Auflage ist, dass alle Mitarbeiter nach Tarif bezahlt werden. Außerdem ist nach Ablauf der 5-Jahres-Frist für zwei weitere Jahre der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen Pflicht. Gabriel spricht bewusst von einer umfänglichen Arbeitsplatzsicherung von in Summe sieben Jahren. Edeka muss alle Bedingungen erfüllen, sonst werde Gabriel keine Ministererlaubnis erteilen: „Es gibt keine Hintertür“, betonte der Wirtschaftsminister. Für die Edeka besonders schwerwiegend: Sie darf während der fünf Jahre keine der rund 450 Filialen an selbstständige Kaufleute abgeben. Die in der Ministererlaubnis gena nnten Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor der beabsichtigte Verkauf von Kaiser’s Tengelmann an Edeka vollzogen werden kann, betonte Gabriel. Auch die Arbeitsplätze in den Birkenhof-Fleischwerken müssen erhalten bleiben. Die Betriebsstätten sollen durch Investitionen so attraktiv werden, dass sie entweder verkauft werden können oder im Edeka-Verbund verbleiben.

Edeka, Tengelmann sowie weitere sogenannte Beigeladenen (z. B. Rewe, Coop, Markant, Bauernverband, Markenverband, die Betriebsräte von Tengelmann und Birkenhof) hatten nach der Stellungnahme 14 Tage Zeit, sich zu den Auflagen zu äußern. Dieses Frist ist wenige Tage nach Redaktionsschluss und noch vor Erscheinen dieser Ausgabe abgelaufen. Nach Ablauf der Frist will der Wirtschaftsminister seine endgültige Entscheidung bekannt geben. Das ursprünglich von Edeka vorgestellte Arbeitsplatz-Modell für Kaiser’s Tengelmann war ihm zu unverbindlich gewesen. Allerdings könne der langfristige, sieben Jahre währende Erhalt von fast 16.000 Arbeitsplätzen bei Kaiser’s Tengelmann sehr wohl ein Argument dafür sein, dass die Interessen des Gemeinwohls wichtiger seien als die Einwände des Bundeskartellamtes. Die Behörde hatte – wie auch die Monopolkommission – die Fusion als schädlich für den Wettbewerb im Einzelhandel abgelehnt.

Drei Meinungen zum Thema

 

Karl Heinz Giehl, Dohle-Gruppe
Durch den Verkauf von Tengelmann an Edeka steigt die Konzentration im stationären Einzelhandel und die Vormachtstellung der Edeka wird in vielerlei Hinsicht ausgebaut. Inwieweit sie ihre neue Nachfragemacht kurzfristig umsetzen kann, liegt dann sicherlich an der Standhaftigkeit der Industrie und an der Durchsetzungsfähigkeit der Regulierungsbehörde. Auf der Angebotsseite wird es möglicherweise zu Sortimentsanpassungen beider Formate kommen und sich der eine oder andere Größeneffekt einstellen. Sicherlich wird es auch Hersteller treffen. Auf lange Sicht jedoch wird Edeka den Kauf in „klingende Münze“, zulasten aller anderen Marktteilnehmer, umwandeln wollen.

Ingmar Geese, vzbv
Die noch größere Marktmacht von Edeka wird die Verhandlungsposition von Produzenten und Lieferanten schwächen, mit potenziellen Folgen wie einem erhöhtem Preisdruck. Um etwa Auslistungen zu vermeiden, kann das wiederum zu Veränderungen in der Produktion von Lebensmitteln führen. Qualitätsprobleme würden damit zum Verbraucherproblem. Konzentrationsprozesse bewirken in aller Regel höhere Preise. Außerdem verringert sich die Produktvielfalt.

Dr. Wolfgang Ingold, Wiltmann
Dies ist ein Zusammenschluss unter Auflagen. Der Zielkonflikt zwischen kartellrechtlichen und Gemeinwohlerwägungen wurde durch die Auflagen entschärft. Hier hat der Minister seinen Ermessensspielraum genutzt und Handel und Industrie haben dies zur Kenntnis zu nehmen. Anzumerken ist, dass hier der Wirtschaftsminister die autonome Entscheidung der Vertragspartner, anders als das Kartellamt, letztendlich respektiert. Es handelt sich um eine aufschiebend bedingte Genehmigung, und die Reaktionen der Beteiligten sind abzuwarten.

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