Insika Smartcard gegen Steuerbetrug

Die Finanzbehörden wollen gegen Manipulationen an den Kassen vorgehen. Das Projekt Insika macht’s technisch möglich.

Freitag, 14. August 2015 - Management
Heidrun Mittler
Artikelbild Smartcard gegen Steuerbetrug

Umsatzverkürzung – welch ein interessantes Wort, wo alle immer mehr Umsatz und Rendite erzielen wollen! Handelt es sich um kleine Summen, spricht man – verharmlosend – auch von Tricksereien oder Schmu, etwa, wenn an der Bäckereitheke zwei Brezel gebont, aber drei ausgegeben und kassiert werden. Oder, wenn beim Sonderverkauf die Currywurst gar nicht in die Kasse eingetippt wird, oder in der Gastronomie aus dem teuren Cocktail Hugo kassentechnisch ein günstiges Wasser wird.

Der Betrug kennt aber auch andere Dimensionen: Es gibt spezielle Phantom-Software, die Umsätze wieder rückgängig macht und Wareneingang und Lagerbestand gleich mit frisiert. Die kleinen Schummeleien und der Betrug sind verbreitet und dem Finanzamt ein Dorn im Auge. Immerhin entgehen dem Fiskus geschätzte 10 Mrd. Euro durch Manipulationen (u.a. durch entgangene Umsatzsteuer).

Doch bald werden solche Vergehen erschwert, denn Bund und Länder haben sich im Juni geeinigt: Kassen in Branchen, in denen viel Bargeld fließt, sollen umgerüstet werden und damit manipulationssicher werden. Welche Technologie zum Einsatz kommt, ist noch offen. Große Chancen hat ein System mit Namen Insika, das bereits seit Jahren erprobt wird.

Die Funktionsweise von Insika: Eine Smartcard wird mit einer speziellen Software ausgestattet und in die Kasse integriert. Bei jedem Bezahlvorgang erzeugt die Karte eine digitale Signatur und speichert sie. Eine Art Fingerabdruck, der sich auch auf dem Kassenbon wieder findet. Wichtig ist, dass die Finanzbehörden sowohl den Schlüssel für die Signatur als auch ein Zertifikat mit einem Prüfschlüssel ausgeben. Bei einer Betriebsprüfung kann man abgleichen, ob die Signatur und der Prüfschlüssel zusammen passen.

Insika kann in praktisch jedem System genutzt werden, in elektronischen Registrierkassen aller Art, Verkaufsautomaten oder Taxametern. Das Verfahren kann ohne Patente und Lizenzkosten genutzt werden. Voraussetzung ist ein einfacher Smartcard-Leser und die Fähigkeit, jeden einzelnen Geschäftsvorfall aufzuzeichnen.