WLAN für Kunden Offenes Netz dient der Kundenbindung

Die Störerhaftung für WLAN ist noch nicht entschärft. Einige Händler setzen trotzdem auf den Service.

Donnerstag, 12. Februar 2015 - Management
Tobias Dünnebacke
Artikelbild Offenes Netz dient der Kundenbindung
Mit Tablet und Smartphone: Matthias Müller, stellvertretender Rewe-Marktleiter in Neuwied-Irlich, ist für die moderne Kundenansprache zuständig.
Bildquelle: Hoppen, Belz

Es gibt nicht viele Dinge, bei denen Deutschland im internationalen Vergleich eine so schlechte Figur abgibt wie bei der Verfügbarkeit von WLAN. Zwar gehen laut einer Studie der Initiative D21 heute bereits 53 Prozent aller Internetnutzer auch mobil ins Netz, Tendenz weiter steigend, die Verfügbarkeit von öffentlichen Internetzugängen immer und überall bleibt jedoch auch im Jahr 2015 Wunschdenken. Ein gutes Beispiel ist die Deutsche Bahn: Reisende zweiter Klasse können frühestens 2016 mit WLAN in den Zügen rechnen, natürlich gegen Zahlung einer Gebühr. Gastronomen und Händler sind da schon weiter und wollen die Vorteile eines kostenlosen Zugangs zum Netz via Hotspot so schnell wie möglich nutzen. Einige Café-Besitzer, Bäckereien oder auch Lebensmittel-Einzelhändler nehmen das Thema bereits selbst in die Hand und bieten ihren Kunden den barrierefreien Zugang zum Netz.

Dass sich WLAN im Einzelhandel nicht schon viel früher durchgesetzt hat, liegt an der derzeitig geltenden Rechtslage. Die sogenannte Störerhaftung sorgt dafür, dass der WLAN-Betreiber für die Urheberrechtsverletzungen (bspw. illegale Musikdownloads) der Nutzer haftet. Die Regierung ist sich zwar einig, dass die Haftung für Betreiber neu geregelt werden muss. Die Vorschläge der Opposition nach einer sofortigen und kompletten Abschaffung werden aber als zu voreilig abgewiegelt. „Es darf keinen Freifahrtsschein für Urheberrechtsverletzungen geben“, sagt der CDU-Abgeordnete Axel Knoerig. Bis zur Lösung dieser Frage herrscht für WLAN-Anbieter also keine Rechtssicherheit.

Trotzdem wollen Händler die neuen Möglichkeiten nutzen und finden immer häufiger eine Möglichkeit, die Störerhaftung zu umgehen. So setzt beispielsweise Rewe-Kaufmann Jörg Müller aus Neuwied seit Sommer vergangenen Jahres auf den offenen Internetzugang in seinen drei Märkten. Das Angebot wird gut angenommen: „Wir zählen am Abend bis zu 200 Zugriffe“, sagt Müller, der in seinen Märkten jeweils auch eine Gastro-Zone unterhält, die zum Surfen bei Kaffee und Croissant einlädt. Doch WLAN soll nicht nur dem Kunden, sondern auch ihm als Händler Vorteile verschaffen. Schließlich geht es bei dem Thema nicht nur um einen selbstlosen Service: „Die weite Verbreitung von Smartphones bietet den Händlern die Chance, den Kunden neue Zusatzservices anzubieten. So können beispielsweise Gutscheine oder Rabatte auf Handys gesendet werden. Smartphones sind das ideale Bindeglied zwischen stationärem Handel und dem Internet“, sagt Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer vom Handelsverband Deutschland (HDE).

Müller ist vor allem an dem Feedback der Kunden interessiert. Ein entsprechendes Rückmeldesystem hat der Anbieter Honestly entwickelt. Die Kunden können über jedes Smartphone direkt im Markt Feedback geben. „Das neue System ersetzt quasi unseren alten Meckerkasten. Mit dem WLAN erhöhte sich die Anzahl der Kundenfeedbacks auf durchschnittlich drei bis fünf pro Tag. Das hört sich erst einmal wenig an, aber die Qualität ist sehr hoch. Alle Kundenfeedbacks waren im Gegensatz zu Papierfeedbacks ernst gemeint“, sagt Müller. Auch Kundeninformationen mittels QR-Code sollen im Markt in Zukunft eine wichtigere Rolle spielen. Für solche Pläne sind ein stabiles und schnelles WLAN von Vorteil.

Als Partner hat sich der Rewe-Händler den Anbieter Sorglosinternet aus Berlin ausgesucht. Der Name scheint Programm: Der Login erfolgt mit nur einem Klick. Eine Anmeldung via Passwort, wie es noch häufig in Hotels der Fall ist, ist nicht notwendig. Der Nutzer muss lediglich eine Erklärung abgeben, gegen keine Gesetze zu verstoßen.

Da diese Erklärung natürlich keine Garantie ist, bietet Sorglosinternet dem Händler mittels eines technischen Tricks Sicherheit: Der vorkonfigurierte Router stellt eine Verbindung zu den Servern des Anbieters her. Dadurch gehen die Gäste fortan nicht mehr mit der IP-Adresse des Händlers oder Gastronomen, sondern mit einer Sorglos-IP-Adresse ins Internet. Der Betreiber des WLAN tritt nach außen nicht in Erscheinung und ist im Falle einer Missbrauchshandlung geschützt. Sorglosinternet wiederum verzichtet auf das Tracking und Aufzeichnen der Nutzeraktivitäten und kann bei Anfragen bezüglich Urheberrechtsverletzungen keine Auskunft geben. Das Modell scheint zu funktionieren, das Unternehmen ist ein erfolgreiches Start-up, dennoch kann dieser technische Trick auf Dauer nur als Notlösung betrachtet werden. „Der HDE setzt sich bei der Politik dafür ein, dass Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter geschaffen wird“, sagt Tromp.

Das Anliegen des Verbandes ist verständlich, gerade weil es beim offenen Netzzugang via WLAN nicht nur um die Möglichkeit für die Kunden geht, kostenlos zu surfen oder Mails abzurufen. Experten sind sich sicher, dass der mobile Zugang zum Internet Grundvoraussetzung für viele neue Anwendungen und Technologien im Handel sein wird. Die Studie „Digitalisierung des Point of Sale“ des E-Commerce-Center Köln gibt an, dass 70 Prozent der Kunden hohes Interesse an WLAN-Angeboten im stationären Handel zeigen.

Mit Hilfe von sogenannten Beacons, die Werbung und Rabatt direkt vor dem Regal und live auf das Smartphone ermöglichen (siehe S. 26), oder anderen „ ocation Based Services“ können Kunden durch den Laden navigieren und passgenaue Angebote auf ihre Smartphones bekommen. „Bezahlen mit dem Handy, die Nutzung von QR-Codes, Verknüpfungen mit dem eigenen Webshop – all das funktioniert nur mit einer Internetverbindung im Markt“, erklärt Tromp. Auch viele Händler-Apps sind auf den Zugang zum Web angewiesen.

Wie beispielsweise die Rewe-Müller-App, die Müller-Junior Matthias seinem Vater nach viermonatiger Entwicklungszeit zu Weihnachten geschenkt hat. Die Applikation, die der stellvertretende Marktleiter in Neuwied-Irlich selbst zusammengestellt hat, bietet für den Kunden zahlreiche nützliche Services. Dazu zählen neben der Darstellung des aktuellen Handzettels, einer Bestellfunktion für Ware und dem kontaktlosen Bezahldienst Yapital auch B2B-Anwendungen wie ein Terminkalender für Außendienstmitarbeiter. „Wir stehen mit der App erst am Anfang und müssen das erst richtig vermarkten. Angesichts dessen bin ich über die rund 330 Downloads aber schon stolz. Die Nachfrage ist definitiv da“, sagt Matthias Müller.

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App von Rewe Müller benötigen im
Markt einen schnellen Zugang zum
Netz. WLAN hat sich als die beste
Lösung herausgestellt.
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der Kundenbindung.
Frank Baurmann, Regional Director DACH,
Ucopia Communications
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Jörg Müller, Rewe-Händler aus Neuwied
Bild öffnen Im Gegensatz zum Café oder Hotel, wo man sich länger aufhält, sind langwierige Anmeldeprozeduren im Supermarkt keine realistische Lösung.
Stephan Tromp, stellvertretender
HDE-Hauptgeschäftsführer