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Ab Erscheinungstermin dieser Ausgabe der LEBENSMITTEL PRAXIS werden es nur noch wenige Tage bis zur Bundestagswahl sein. Die Wahl wird möglicherweise auch eine längst überfällige Entscheidung mit sich bringen: eine neue Kennzeichnungspflicht für Mehrweg- und Einweg-Getränkeverpackungen. Dabei sollen Händler neue Schilder an den Regalen anbringen, die eindeutig erkennen lassen, ob der Verbraucher gerade zu Einweg oder Mehrweg greift. Eine entsprechende Verordnung der Regierung gibt es bereits seit Ende 2012, wurde aber bisher weder im Bundestag noch im Bundesrat beschlossen. Sollte die Schwarz-Gelbe Koalition bei der kommenden Wahl bestätigt werden, könnten die Vorschläge aber wieder schnell auf der Agenda stehen und 2014 umgesetzt werden.
Die sinkende Mehrwegquote ist ein altes Sorgenkind der Politik. Laut Umwelt-Ausschuss ist der Anteil der in Mehrweg- und so genannten ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (bspw. Kartons) abgefüllten Getränke in den Jahren 2004 bis 2010 von 71,1 Prozent auf 50,1 Prozent gesunken. Beim Haushaltsverbrauch von alkoholfreien Getränken sieht es noch trüber aus. Laut Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) lag der Mehrweganteil hier zuletzt bei mageren 21,9 Prozent. Wohl gemerkt, trotz des vom Bundesumweltminister Jürgen Trittin eingeführten Einwegpfandes.
Ein Grund, so die Befürworter der Verordnung, sei, dass viele Verbraucher nicht wüssten, was sie kaufen. So kostet Einweg 25 Cent Pfand, bei Mehrwegflaschen mit Bier sind es 8 Cent und bei Limonaden 15 Cent. Einweg-Verpackungen werden deswegen zwar meist zurückgebracht und recycelt. Doch Mehrwegflaschen würden bis zu 50 Mal befüllt, was weniger Energie verbrauche und weniger Abfälle verursache. Das Bundesumweltministerium betont: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in die Lage versetzt werden, sich bewusst für eine Getränkeverpackung zu entscheiden, die ihren ökologischen Ansprüchen genügt.“
Die Realität sieht aber (noch) anders aus: Generell würden die meisten Verbraucher Pfand mit Mehrweg assoziieren. „Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich beim Einkauf bewusst für eine Mehrweggetränkeverpackung entscheiden wollen, wird die Unterscheidung zwischen Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen durch die Kennzeichnungs- und Gestaltungspraxis von Abfüllern und Handel unnötig erschwert“, heißt es in einer Beschlussempfehlung des Umwelt-Ausschusses. Aber was würde eine neue Kennzeichnung am Regal für den Handel bedeuten?
Das Bundesumweltministerium rechnet mit zusätzliche Bürokratiekosten für eine neue Informationspflicht in Höhe von einmalig 5,6 Mio. Euro und jährlich 700.000 Euro. Kosten, die für den personellen und materiellen Aufwand für die neue Regalkennzeichnung entstünden. Der Handelsverband (HDE) hält diese Schätzung für nicht realistisch: „Interne Annahmen gehen von voraussichtlich nicht unerheblichen höheren Mehrkosten aus“, heißt es in einer Mitteilung.
Stellungnahme des HDE zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung
Der Handel ist von den drohenden Maßnahmen nicht begeistert. Die Regelung belaste einseitig und ausschließlich die Händlerund gefährde deren freies Unternehmertum durch Einschränkungen der Positionierung sowie hohen verbundenen Kosten, heißt es in der Stellungnahme des HDE. „Keinesfalls darf es passieren, dass die Vorgaben (über Größe, Umfang, etc.) der Kennzeichnungspflicht dazu führen, dass Händler ganze Regale entsorgen und neu beschaffen müssen.“