Tiefkühlkette Den Kälteschlaf nicht stören

Tiefgekühlte Lebensmittel sind sensibel. Damit die empfindliche Ware keinen Schaden nimmt, sollten die Mitarbeiter im Handel einige wichtige Regeln befolgen.

Donnerstag, 29. August 2013 - Sortimente
Susanne Klopsch
Artikelbild Den Kälteschlaf nicht stören
Bildquelle: Shutterstock

Die zentrale Herausforderung der Tiefkühlkette: Über die gesamte Kette hinweg muss gewährleistet sein, dass die von der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel geforderten mindestens minus 18 Grad Celsius eingehalten werden. Es gibt nur zwei Ausnahmen: beim Versand sind kurzfristige Schwankungen von höchstens 3 Grad erlaubt; beim örtlichen Vertrieb und in den Tiefkühlgeräten des LEH im Rahmen redlicher Aufbewahrungs- und Vertriebsverfahren Abweichungen von maximal 3 Grad. Denn nur so bleibt die Ware zuverlässig im Kälteschlaf, der zerstörende mikrobiologische Prozesse unterbindet.

Für den Einzelhändler ist es bares Geld wert, wenn seine Mitarbeiter richtig geschult sind und die für den Umgang mit TK-Produkten richtige Vorgehensweise kennen. Dazu gehört im Markt auch die Kontrolle und das Einhalten der Temperaturen sowie Pflege und Abtauen für die Möbel. Schließlich entfällt ein großer Teil der Betriebskosten im Lebensmittel-Einzelhandel auf die Kühlung von Frisch- und TK-Waren. Zwischen 40 und 60 Prozent des gesamten Stromverbrauchs eines Supermarkts machen allein die Kühlanlagen aus.

Das Deutsche Tiefkühlinstitut und der Verband deutscher Kühlhäuser und Logistikunternehmen haben in der Broschüre „Die Tiefkühlkette – Empfehlungen zur Temperatursicherung“ die wichtigsten Regeln für den Umgang mit der kalten Ware zusammengefasst. Hier ein Auszug:


Sollte sich die Europäische Kommission mit ihren Plänen für ein Verbot des Kältemittels R404a durchsetzen können, sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die Branche eine Millionenbelastung zukommen.

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hatte beschlossen, dass Kühlanlagen, die das weit verbreitete Kältemittel verwenden, ab 2017 nicht mehr gewartet werden dürfen. Händler sollten bis dahin alle betroffenen Anlagen vollständig ersetzen oder auf ein klimafreundlicheres Kühlmittel umstellen. „Diese Frist ist für viele Händler einfach zu kurz“, sagt HDE-Geschäftsführer Kai Falk, der die Bundesregierung um Unterstützung bitten will.

„Damit die Umstellung wirtschaftlich überhaupt zu stemmen ist, muss die Lebensdauer der schon im Betrieb befindlichen Anlagen berücksichtigt werden.“ Diese liegt bei durchschnittlich 15 Jahren.

Auch der Verband Deutscher Kühlhäuser und Logistikunternehmen (VDKL) sieht die Brüsseler Pläne mit Sorge, da auch mobile Kälteanlagen betroffen sind. Geschäftsführer Jan Peilnsteiner hält das Verbot für „vollkommen unangemessen, solange zu realistischen Bedingungen noch keine geeigneten Ersatzkältemittel verfügbar sind“. Er fordert Bestandsschutz für bestehende Anlagen, „zumindest muss aber eine erhebliche Verlängerung der zulässigen Einsatzzeit eingeräumt werden“.

Mehr als 80 Prozent der Kühlhäuser nutzen das klimaneutrale Kältemittel Ammoniak, etwa 6 Prozent das laut VDKL energieeffiziente Kältemittel R404a.