Spirituosen „Glen“ wieder vor Gericht

„Glen“-Whisky aus Deutschland könnte nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter Umständen Verbraucher verwirren. Grund ist eine mögliche Verwechslungsgefahr mit schottischem Whisky. Dies zu prüfen sei jedoch Sache des zuständigen deutschen Gerichts, befanden die obersten EU-Richter in Luxemburg (Rechtssache C-44/17). Der Streit zwischen der schottischen Whisky-Vereinigung und einem schwäbischen Hersteller geht damit in die nächste Runde.

Donnerstag, 07. Juni 2018 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild „Glen“ wieder vor Gericht
Bildquelle: Scotch Whisky Association

Der schottische Verband hatte vor dem Landgericht Hamburg einen deutschen Produzenten verklagt, der aus Berglen im schwäbischen Buchenbachtal einen Whisky namens „Glen Buchenbach“ vertreibt. Die Vereinigung sieht eine unzulässige indirekte Verwendung der geschützten geografischen Angabe „Scotch Whisky“ – denn „Glen“ bedeutet übersetzt schmales Tal und steckt in einigen schottischen Whisky-Markennamen.

Die Luxemburger Richter führten nun aus, dass das nationale Gericht prüfen müsse, ob ein Durchschnittsverbraucher unmittelbar an die geschützte Angabe „Scotch Whisky“ denke, wenn er ein ähnliches Produkt mit dem Namenszusatz „Glen“ vor sich habe. Es genüge nicht, dass die strittige Bezeichnung eine irgendwie geartete Assoziation mit der geschützten Angabe oder dem dazugehörigen Gebiet wecken könne.

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