„Die Hersteller verstoßen damit gegen Richtlinien der Eichämter, nach denen 30 Prozent Luftanteil als Richtmaß gelten", betonte Armin Valet von der Hamburger Verbraucherzentrale am Donnerstag. Zusammen mit der Eichdirektion Nord in Hamburg und dem Eichamt in Fellbach bei Stuttgart wurden Packungen von Lebensmitteln geröntgt, über die sich Verbraucher beschwert hatten. Mit den hohen Luftanteilen werde mehr Inhalt vorgetäuscht als tatsächlich in der Packung ist, so Valet. „Wir werden Ordnungswidrigkeitenverfahren zu den beanstandeten Produkten einleiten. Die Hersteller haben dann die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen", erklärte Manfred Bornholdt von der Eichdirektion Nord.
Die Größe von Verpackungen habe oft entscheidenden Einfluss auf das Kaufverhalten, erklärte die Verbraucherzentrale. Zudem wirkten sich Luftpackungen negativ auf die Umwelt aus. An die Füllmenge angepasste Packungen könnten deshalb einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.