Tabakwerbeverbot Reagiert die Bundesregierung?

Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat Ende April einen Entwurf zum Tabakwerbeverbot eingereicht. Schon einen Tag später erfolgte die Veröffentlichung als Drucksache 19/1878. Das neue Verbot soll, so die Partei, – nach einer Übergangsfrist – am 1. Juli 2020 in Kraft treten.

Mittwoch, 16. Mai 2018 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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„Die mit diesen Maßnahmen einhergehenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der betroffenen Unternehmen der Tabakwirtschaft und der Werbewirtschaft, insbesondere in die Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit und der Berufsfreiheit, sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt“, schreibt die Fraktion.

Der ‚Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes‘ schildert das aus Sicht der Verfasser bestehende Problem, dass Deutschland das einzige Land der Europäischen Union sei, „in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino immer noch erlaubt“ sei. Damit verstoße Deutschland gegen internationale Rahmenabkommen. Außerdem erschwere die Werbung eine wirksame Suchtprävention.

Die Maßnahmen dieses Gesetzes dienten dazu, „den Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu verbessern“. Zudem seien die Werbeverbote verhältnismäßig, heißt es: „Angesichts einer nur leicht rückläufigen Raucherquote sind Warnhinweise und sonstige bisher getroffene Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums trotz des hohen Schutzgutes der Pressefreiheit gegenüber der überragenden Bedeutung des Gesundheits- und Jugendschutzes keine geeignete Handlungsalternative.“

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