Mit Blick auf die Neuregelungen zu Pestizidrückständen fordert Bioland: „Es darf keine bürokratische Mehrbelastung der Betriebe durch sinnlose neue Verwaltungsverfahren geben! Außerdem darf das Verursacherprinzip nicht auf den Kopf gestellt werden.“ Anstatt die Biolandwirte für den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide haften zu lassen, die sie selbst gar nicht verwenden, muss der gesamte Pestizideinsatz deutlich reduziert werden. „Die Praxistauglichkeit des neuen Bio-Rechts hängt nun von der Entscheidung im europäischen Parlament und der Ausgestaltung der Durchführungsbestimmungen ab. Bundesregierung und EU-Parlament müssen dafür sorgen, dass sich gerade auch kleine und mittlere Bio-Betriebe gut entwickeln können.“