Tabak und Zigaretten Frist für alte Verpackungen abgelaufen

Ab 19. Mai 2017 dürfen keine Zigarettenschachteln ohne Schockbilder und Warnhinweise mehr in den Regalen des Handels stehen. Damit folgt der nächste Schritt in der Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie.

Donnerstag, 18. Mai 2017 - Sortiment-Nachrichten
Lebensmittel Praxis
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Vor drei Jahren trat die Richtlinie in Kraft, seit dem 19. Mai 2016 mussten sich Raucher auch hierzulande daran gewöhnen, dass Zigaretten- und Tabakschachteln mit großen Schockbildern und Warnhinweisen versehen werden. Einige Hersteller haben die Abverkaufsfrist bis 19. Mai 2017 noch genutzt.

Ruhe kommt damit nicht in die Branche. So sorgt die „Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“ beim Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) für Diskussionen. Dabei geht es darum, dass die großen Warnhinweise und abschreckenden Fotos auf den Schachteln auch beim Verkauf nicht verdeckt sein dürfen - etwa durch geschickt platzierte Vorsteck-Karten in Verkaufsregalen. Auch in Automaten sollen diese sichtbar bleiben. So könnten Zigarettenautomaten im herkömmlichen Design bald ausgedient haben.