Die Hinweise der erweiterten Nährwertinformation (so genannte GDA-Kennzeichnung „Guideline Daily Amount") sollen freiwillig, aber nach einheitlichen Kriterien, möglich sein. Hierbei wird angegeben, wie viel Prozent der empfohlenen Energie man mit einer Portion des Lebensmittels zu sich nimmt.
Der Bund für Lebensmittelrecht und -kunde BLL begrüßte die Entscheidung als einen „bedeutenden Schritt zum Ausbau des gemeinsamen Marktes". Allerdings sieht der Verband noch Nachbesserungsbedarf, speziell in Bezug auf die Schriftgröße der Angaben sowie der Herkunftsbezeichnung von Produkten wie Fleisch.