Dabei betont BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff, dass die „Lebensmittelsicherheit an erster Stelle“ stehen müsse. Außerdem dürfe der Aspekt der Gewährleistung der produktspezifischen Eigenschaften nicht verwässert werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist die Garantie des Herstellers: bis zum angegebenen Zeitpunkt behält das Lebensmittel seine optimale Qualität (Optik, Geschmack, Geruch, spezifische Funktion).