Die Klarstellung war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2011 nötig geworden. Damals hatten die Richter geurteilt, dass auch Honig mit kleinsten Spuren von Genpflanzen zugelassen werden müsse. Sonst dürfe die Ware nicht in den Handel gelangen. Mit der Neuregelung hat die EU das Urteil nun umgangen, indem sie den Pollen nicht als Zusatzstoff einstuft, sondern als natürlichen Bestandteil. Die Verbraucherorganisation Foodwatch sprach von einem „billigen Definitionstrick", durch den der Einsatz von Agrar-Gentechnik noch intransparenter werden solle.