Europa EU-Kommission verhängt hohe Millionenstrafe gegen Mondelēz

Die Europäische Kommission hat gegen Mondelēz eine Geldbuße in Höhe von 337,5 Millionen Euro verhängt, weil das Unternehmen den grenzüberschreitenden Handel mit Schokolade, Keksen und Kaffeeprodukten zwischen Mitgliedstaaten behindert und damit gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstößt.

Freitag, 24. Mai 2024, 06:28 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: Gianluca Gerardi / Unsplash

Mit der Entscheidung soll das bessere Funktionieren des Binnenmarkts gewährleistet werden.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Mondelēz gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoßen hat. Demzufolge hat das Unternehmen sich an wettbewerbswidrigen Vereinbarungen oder abgestimmten Verhaltensweisen, die darauf abzielten, den grenzüberschreitenden Handel mit verschiedenen Schokoladen-, Keks- und Kaffeeprodukten einzuschränken beteiligt, indem es seine beherrschende Stellung auf bestimmten nationalen Märkten für den Verkauf von Schokoladentafeln missbraucht hat.

Die Kommission stellte fest, dass Mondelēz unter Verstoß gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union an 22 wettbewerbswidrigen Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen beteiligt war. Eine dieser Vereinbarung enthielt eine Bestimmung, die Kunden von Mondelēz verpflichtete, bei Exporten höhere Preise als bei Inlandsverkäufen anzuwenden. Diese Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen fanden zwischen 2012 und 2019 statt und betrafen alle EU-Märkte.

Eine weitere Vereinbarung verhinderte die Beantwortung von Verkaufsanfragen von Kunden in anderen Mitgliedstaaten durch zehn in bestimmten Mitgliedstaaten tätige Alleinvertriebshändler ohne vorherige Genehmigung von Mondelēz. Diese Vereinbarung fand zwischen 2006 und 2020 statt und erstreckte sich auf alle EU-Märkte.

Die Kommission stellte außerdem fest, dass Mondelēz zwischen 2015 und 2019 seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, indem das Unternehmen sich weigerte, einen Makler in Deutschland zu beauftragen, um den Weiterverkauf von Schokoladentafelprodukten in den Gebieten Österreich, Belgien, Bulgarien und Rumänien zu verhindern, wo die Preise höher waren. Außerdem wurde die Lieferung von Schokoladentafelprodukten in den Niederlanden eingestellt, um deren Import nach Belgien zu verhindern, wo Mondelēz diese Produkte zu höheren Preisen verkaufte.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die illegalen Praktiken von Mondelēz Einzelhändlern die freie Beschaffung von Produkten in Mitgliedstaaten mit niedrigeren Preisen verwehrten und den Binnenmarkt künstlich abschotteten. Die Europäische Union erklärte, Ziel von Mondelēz sei es gewesen, zu vermeiden, dass der grenzüberschreitende Handel in Ländern mit höheren Preisen zu Preisrückgängen führen würde. Solche illegalen Praktiken hätten es Mondelēz ermöglicht, weiterhin höhere Preise für seine eigenen Produkte zu verlangen, was den Verbrauchern in der EU schadete.