Krabbenhandel Strafen wegen Preisabsprache

Wegen Preistreiberei und unerlaubter Zusammenarbeit müssen vier Nordseekrabben-Händler 28,7 Mio. Euro Strafe zahlen. Auf das deutsche Unternehmen Stührk aus Marne in Schleswig Holstein kommen rund 1,1 Mio. Euro zu, wie die EU-Kommission mitteilte.

Mittwoch, 27. November 2013 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Gemeinsam mit den niederländischen Firmen Heiploeg, Klaas Puul und Kok Seafood hält Stührk laut Kommission einen Marktanteil von etwa 80 Prozent in Europa. „Die Abstimmung der Garnelenpreise für Einzelhändler wirkte sich direkt auf die Endverbraucherpreise aus", heißt es in der Mitteilung aus Brüssel. Die Unternehmen sprachen demnach zwischen 2000 und 2009 Preise und Mengen ab. Nicht immer waren alle Firmen beteiligt. „Es ist erstaunlich, wie detailliert die Händler im Rahmen ihrer häufigen Kontakte vertrauliche Geschäftsinformationen erörterten", erklärte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.

Die Absprachen betrafen den Verkauf von Nordseekrabben in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden. Stührk traf demnach Preisabsprachen für den deutschen Markt von März 2003 bis November 2007. Das Unternehmen Klaas Puul fällt unter die Kronzeugenregelung und geht straffrei aus, weil es das Kartell meldete.