Mit dem Beschluss gegen Nestlé Deutschland sind laut Kartellamt Verfahren gegen mehrere Konsumgüterhersteller wegen des unzulässigen Austauschs von wettbewerbsrelevanten Informationen abgeschlossen worden.
Große Teile der Branche sorgten mit ihrem illegalen Vorgehen insbesondere in den Produktbereichen Süßwaren, Heißgetränke, Tiernahrung und Tiefkühlpizza nach Darstellung der Wettbewerbshüter jahrelang für überhöhte Preise.
Gegen Kraft Foods Deutschland, Unilever Deutschland und die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG waren im Jahr 2011 inzwischen rechtskräftige Bußgelder von insgesamt rund 38 Mio. Euro verhängt worden. Ende Januar wurden des Weiteren elf Schokoladenherstellern wegen Preisabsprachen Bußgelder von insgesamt rund 60 Mio. Euro auferlegt.
Die Geldbuße gegen Nestlé Deutschland ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.