Die Richter wiesen eine Klage der Tschechen dagegen ab. Diese dürfen ihre Biere nach dem Richterentscheid nur unter der tschechischen Originalbezeichnung Budejovický Budvar verkaufen (Rechtssache: T-225/06). Das gelte auch für Frankreich und Österreich. Anheuser-Busch hatte den Namen beim Markenamt HABM als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen.