Parallel dazu hatte Lindt in einem jahrelangen Verfahren, das in Deutschland bis vor den Bundesgerichtshof ging, der bayerischen Confiserie Riegelein vorgeworfen, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben. Der Lindt-Hase unterscheidet sich nicht genügend von ähnlichen Produkten, befanden die europäischen Richter. Damit bestätigten sie eine erste Entscheidung ihrer Kollegen der unteren Kammer beim Europäischen Gerichtshof. Auch das Gemeinschaftsmarkenamt der EU, bei dem Lindt & Sprüngli seinen Goldhasen hatte schützen lassen wollen, hatte den Antrag zurückgewiesen.