Artenschutz Finning-Verbot

Die Europäische Kommission hat in Brüssel einen Vorschlag zur Änderung der EU-Finning-Verordnung präsentiert. Beim sogenannten Finning werden Haien nach dem Fang an Bord die begehrten Flossen abgeschnitten und die übrigen Tierkörper wieder über Bord geworfen.

Dienstag, 22. November 2011 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) begrüßt den Vorschlag. Millionen von Haien fallen nach Angaben der Weltnaturschutzunion (IUCN) jährlich dieser Praxis zum Opfer, die innerhalb der EU-Fischerei noch immer weit verbreitet ist. Die Haiflossen sind vor allem in Asien begehrt und zählen dort zu den wertvollsten Fischereierzeugnissen. Einer der wichtigsten Exporteure ist die EU, mit Spanien an der Spitze.

Die Kommission will die in einigen Mitgliedstaaten vorhandenen Sondergenehmigungen abschaffen, die Fischern das Finning gestattet. Das Verbot soll künftig bei sämtlichen von EU-Fischereifahrzeugen oder in EU-Gewässern gefangenen Haien gelten. Die Annahme des Kommissionsvorschlags erfolgt erst nach einem ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahren.