VK Mühlen Hohes Bußgeld

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen die VK Mühlen AG gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 23,8 Mio. Euro eingestellt. Gleichzeitig gab das Unternehmen eine Gewinnwarnung heraus. Der Vorstand rechnet vor diesem Hintergrund für das Geschäftsjahr 2010/2011 mit einem negativen Konzernergebnis vor Ertragssteuern in einer Größenordnung von 30 Mio. Euro.

Dienstag, 25. Oktober 2011 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Hohes Bußgeld
Bildquelle: Stefan Mugrauer

Es ist nach Angaben der Wettbewerbsbehörde die erste Entscheidung im Kartellverfahren gegen Unternehmen der Mühlenindustrie. Gegen rund 40 weitere Betriebe der Branche dauern die 2008 aufgenommenen Ermittlungen noch an.

Das Bundeskartellamt war zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Gesellschaft an wettbewerbswidrigen Absprachen im Bereich „Weichweizenmehl" beteiligt hat. Das Unternehmen hat sich nach eigenen Angaben zur Zahlung einer Geldbuße entschlossen, um das seit mehr als drei Jahren anhängige Verfahren zu beenden und finanzielle Planungssicherheit zu erlangen.

VK Mühlen hat während der gesamten Ermittlungen mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Im Rahmen des nun getroffenen „Settlements" und mit Blick auf die beschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens wurde zugestanden, das Bußgeld in fünf Jahresraten zu zahlen. „Wir können uns nun voll auf die notwendige Gesundung des operativen Geschäftes konzentrieren", so Christoph Kempkes, Vorstandssprecher der VK Mühlen AG.