Das Bußgeldverfahren wurde durch einen Antrag der Bremer Melitta Kaffee GmbH eingeleitet, die als Kronzeuge fungiert und deshalb von einer Geldbuße verschont blieb. Für die Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe wurde Kraft Foods (Bremen) eine Minderung der Geldbuße gewährt. Sie ist nach einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung rechtskräftig. Die Geldbuße gegen Krüger ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bußgeldbescheid kann beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch eingelegt werden.
Das Bundeskartellamt hat mit dem jüngsten Fall alle Verfahren wegen Preisabsprachen bei Röstkaffee und Cappuccino abgeschlossen. Im Juni des vergangenen Jahres waren wegen verbotener Preisabsprachen bei der Belieferung von Großverbrauchern gegen acht Kaffeeröster Geldbußen von insgesamt 30 Mio. Euro ausgesprochen worden. Ein halbes Jahr zuvor waren gegen Tchibo, Melitta und Dallmayr wegen Absprachen bei der Belieferung des Einzelhandels 160 Mio. Euro Bußgeld verhängt worden.