Zentis Klage abgewiesen

Das Landgericht Köln hat in erster Instanz eine Klage des Fruchtverarbeiters Zentis GmbH gegen den österreichischen Konfitürenhersteller Adolf Darbo AG abgewiesen. Zentis hatte im Dezember 2009 Klage erhoben, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Konfitüre als „naturrein" bezeichnet werden darf.

Freitag, 03. Juni 2011 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Die noch nicht vorliegenden Entscheidungsgründe des Landgerichts seien jetzt sorgfältig zu prüfen, um zu beurteilen, inwieweit es nunmehr möglich sein werde, den Begriff "naturrein" in der Werbung zu verwenden, wenn die Früchte aus dem herkömmlichen Anbau unter Verwendung von Pestiziden stammen, heißt es bei Zentis.