Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs war gegen das Unternehmen vor Gericht gezogen. Die Begründung: Der Begriff „Biomineralwasser" und die Verwendung eines Biosiegels seien irreführend, da natürliches, aus unterirdischen Quellen gewonnenes Mineralwasser immer rein sei. Die Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg hat sich dieser Auffassung nun angeschlossen. Das Siegel ging auf eine privatrechtliche Zertifizierung durch die Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. zurück.