Europäisches Patentamt Entscheidung im Tomaten-Fall

Das Europäische Patentamt (EPA) in München will am heutigen Dienstag eine abschließende Entscheidung über das umstrittene Patent auf die Schrumpeltomate treffen. Die wasserarme Tomate, die zur Herstellung von Ketchup dienen soll, wurde mit Hilfe konventioneller Verfahren gezüchtet, was nach EU-Recht ein Patent ausschließt.

Dienstag, 08. Dezember 2015 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Gemäß Art. 53 b des Europäischen Patentübereinkommens, EPÜ, dürfen „Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren“ nicht patentiert werden. Dennoch hatte die Große Beschwerdekammer des EPA im März 2015 Patente auf konventionell gezüchtete Tomaten (EP 1211926) und den umstrittenen Super-Brokkoli (EP1069819) bestätigt. Nach Auffassung dieser höchsten EPA-Instanz sind demnach Patente auf Pflanzen und Saatgut aus bestimmten Züchtungsverfahren zulässig, sofern sie den Kriterien wie Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit genügen. Gegner erwarten daher, dass die technische Beschwerdekammer das Patent auf die Schrumpeltomate mit geringfügigen Änderungen dennoch bestätigen wird.