EU-Kommission Obazda nun geschützte Spezialität

Die EU-Kommission hat den bayerischen Obazda in die Reihe der Käse mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) aufgenommen. Das heißt: Wenn ein Käse den Namen Obazda oder Obatzter trägt, muss er im Freistaat getreu traditioneller Verfahren hergestellt sein.

Dienstag, 30. Juni 2015 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

„Obazda ist eine bayerische Spezialität mit einer langen Tradition in der hiesigen Küche. Der europäische Schutz ist ein Beleg für die anerkannte Käse-Kompetenz des Milchlands Bayern“, sagt Dr. Maria Linderer, Geschäftsführerin der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft (LVBM), die den Käse bereits 2005 als schützenswerte Spezialität angemeldet hat. Der Anteil von Camembert oder Brie am Obazda sollte mindestens 40 Prozent und der gesamte Käseanteil mindestens 50 Prozent betragen.

Obazda ist der vierte geschützte Käse aus Bayern. Allgäuer Emmentaler, Allgäuer Bergkäse und Allgäuer Weißlacker tragen das noch strengere Siegel einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.). Diese besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in Bayern erfolgen. Somit müssen alle Rohstoffe und Zutaten aus der Region stammen.