Europäisches Patentamt Patente auf Brokkoli und Tomaten zulässig

Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) hat eine finale Entscheidung über die umstrittenen Patente auf Brokkoli und Tomaten gefällt. Demnach lässt das Amt weiterhin Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere zu. Die lange erwartete Grundsatzentscheidung wird scharf kritisiert.

Dienstag, 31. März 2015 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

„Die Entscheidung des EPA, Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen auszusprechen ist verheerend und dient ausschließlich den Interessen multinationaler Saatgutkonzerne. Züchter und Landwirte brauchen den freien Zugriff auf die genetische Vielfalt aller Pflanzensorten und Tierrassen“, kommentiert Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft. Das bestehende Sortenschutzrecht reiche völlig aus, um die geistige Leistung zu schützen, die in dieser Arbeit stecke. Patente hingegen blockierten die Weiterentwicklung, auf die die Landwirtschaft weltweit dringend angewiesen sei, fügt er hinzu.

„2012 hat das Europäische Parlament mit der Verabschiedung einer Entschließung gegen Biopatente ein klares Signal an das Europäische Patentamt (EPA) und die Europäische Kommission gesandt. Dass die Beschwerdekammer nun entscheidet, dass weiterhin konventionelle Züchtungen patentiert werden sollen, ist mehr als skandalös“, so Martin Häusling, Mitglied im Agrar- und Umweltausschuss und agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament. Jetzt sei die deutsche Bundesregierung gefordert, sich für ein europaweites Verbot der Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzen und Tieren einzusetzen, fordert auch das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut“.