Geflügelpest Neue Fälle und Maßnahmen

Nachdem die Geflügelpest am Wochenende auch in den Niederlanden und Großbritannien ausgebrochen ist, drängen Politik und Behörden auf die Einhaltung der Schutzvorschriften. In den Niederlanden wurde derselbe Erreger nachgewiesen, der auch für die Erkrankung der Tiere in Mecklenburg-Vorpommern vor zwei Wochen verantwortlich war: H5N8.

Dienstag, 18. November 2014 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Wichtig in der jetzigen Situation ist die Ursachenforschung bei vermehrten Todesfällen innerhalb von 24 Stunden. Die natürlichen Wirte des Erregers sind wilde Wasservögel. Dementsprechend gelten in Deutschland für Hausgeflügel, das im Freien gehalten wird, Vorsichtsmaßnahmen: Wildgeflügel darf nicht an die Futter- und Wasserstellen der Tiere gelangen. Zu den vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen gehören Schleusen, Desinfektionsmatten und Schutzkleidung für Besucher, schreibt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) in seinen Hinweisen zur Geflügelpest.

Experten schließen eine Übertragung auf den Menschen nicht völlig aus. Bisher ist eine Ansteckung von Menschen mit H5N8 aber noch nicht beobachtet worden. Laut Laves ist der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern unbedenklich, wenn die Speisen gut gekocht und gründlich durchgegart sind.

Angesichts mehrerer Fälle von Vogelgrippe in Europa trifft Nordrhein-Westfalen Schutzmaßnahmen. Die Polizei werde ab sofort in der Grenzregion verstärkt Nutzfahrzeuge kontrollieren, um ein von den Niederlanden in Kraft gesetztes Transportverbot zu überwachen.  Dies betreffe alle Geflügelprodukte inklusive Hühnerkot. Außerdem wollen die Behörden bis Anfang Januar zurückermitteln, welche Transporte aus der niederländischen Risikoregion nach Deutschland gelangt sind. Eine Stallpflicht für deutsches Nutzgeflügel halten Experten derzeit noch nicht für erforderlich.