OLG Köln Markenrechte von Capri-Sonne wurden verletzt

Mit einem Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigt, dass die Riha Wesergold Getränke GmbH & Co. KG, Rinteln, auch mit ihrem neu entwickelten Beutel die Markenrechte der Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH, Eppelheim, verletzt. Das Getränk im 200-ml-Folienbeutel darf damit weiterhin nicht in Deutschland vertrieben werden.

Dienstag, 04. November 2014 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Gegen das Urteil kann laut einer Mitteilung der Sisi-Werke kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden. Riha Wesergold hatte auf der Messe Anuga im Oktober 2013 in Köln einen neu entwickelten Getränkebeutel vorgestellt. Dieser war nach Ansicht der Deutschen SiSi-Werke verwechselbar mit dem geschützten Capri- Sonne Standbodenbeutel. Das Unternehmen erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung, um den Vertrieb des neuen Beutels zu unterbinden. Diese wurde am 11. Oktober 2013 vom Landgericht Köln antragsgemäß erlassen und am 19. Februar 2014 vom Gericht bestätigt. Riha Wesergold hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, welche mit dem neuen Urteil vom OLG zurückgewiesen wurde.