Tierwohl Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen

Neue Stalleinrichtungen in Deutschland sollen sich künftig stärker am Tierwohl orientieren. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt fordert ein Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen. In einem ersten Schritt sollen Kriterien für Legehennen-Ställe entwickelt werden.

Donnerstag, 16. Oktober 2014 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Die Maßnahme ist Teil der Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“. „Mein Ziel sind tierfreundliche Ställe und keine stallfreundlichen Tiere“, so Schmidt. Eckpunkte für ein Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen seien an Länder, Forschungseinrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Landwirtschaft und Tierschutz versandt worden, teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das BMEL anschließend den Entwurf einer Rechtsverordnung erarbeiten, der im ersten Halbjahr 2015 vorgelegt werden soll. Ziel des Verfahrens ist es, die Bauart von Stalleinrichtungen bereits vor dem Vertrieb beziehungsweise vor der Installation in einem Betrieb zu prüfen. Berücksichtigt werden dabei alle Einrichtungen eines Stalles, die „wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden eines Tieres haben können“, von Tränkvorrichtungen bis zu technischen Anlagen.