Mehrwegquote Bessere Kennzeichnung gefordert

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) und mehrwegorientierte Verbände der Getränkewirtschaft fordern mehr Transparenz in Form einer neuen Kennzeichnungspflicht für Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen.

Dienstag, 05. August 2014 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

„Wir brauchen eine klare Kennzeichnung von Einweg beziehungsweise Mehrweg sowie die Angabe der Pfandhöhe auf der Getränkeverpackung, damit die Täuschung des Verbrauchers von Teilen der Einwegindustrie ein Ende hat“, erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Verpackungsverordnung schreibe vor, dass 80 Prozent der Getränke in ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen und Mehrwegflaschen abgefüllt werden müssen. Tatsächlich würde die derzeit erreichte Quote in Deutschland jedoch nur bei rund vierzig Prozent liegen, davon hauptsächlich Mehrwegflaschen. „Um den Trend zu Einweg zu stoppen und Mehrweg zu stärken, müssen die Verpackungen endlich so gekennzeichnet werden, dass der Käufer sie auf den ersten Blick unterscheiden kann“, sagt der stellvertretende NGG-Vorsitzende Claus-Harald Güster. „Das wäre ein klares Signal von Bundesministerin Hendricks für den Schutz des deutschen Mehrwegsystems und für den Erhalt von 150.000 Arbeitsplätzen in der Getränkewirtschaft.“

Der Geschäftsführer der Stiftung Initiative Mehrweg und ehemalige Staatssekretär, Clemens Stroetmann, erklärt: „Der derzeit im Bundesrat vorliegende Entwurf einer Kennzeichnungsverordnung hat in seiner jetzigen Form kaum Aussichten auf eine Zustimmung der Bundesländer, weil sie unter anderem den einwegorientierten Discountern die Gesamtauszeichnung ganzer Ladenbereiche gestattet. Die Mehrheit des Bundesrates erwartet zu Recht eine Kennzeichnung von Einweg und Mehrweg auf dem Produkt“, so Stroetmann. „Ist dies kurzfristig nicht möglich, müsse die Kennzeichnung jedenfalls in unmittelbarer Nähe zum Produkt vorgeschrieben werden.“

In die gleiche Kerbe schlug Sepp Gail, Vorsitzender des Verbandes des Deutschen Getränke-Einzelhandels: „Eine Kennzeichnung am Verkaufsort kann nur dann ein erster Schritt sein, wenn die Auszeichnungen ganzer Ladenbereiche ausgeschlossen sind und in einem zweiten Schritt die Kennzeichnung auf dem Produkt folgt.“


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