Ritter Sport / Stiftung Warentest Berufungsverhandlung

Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Schokoladenhersteller Ritter Sport und der Stiftung Warentest um die Kennzeichnung eines Vanillearomas geht in die nächste Runde. Die Berufungsverhandlung ist am 9. September am Oberlandesgericht München.

Donnerstag, 24. Juli 2014 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Es geht darum, ob die Stiftung Warentest behaupten darf, dass die Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein künstlich hergestelltes Vanillearoma enthält. Das Landgericht München hatte den Warenprüfern dies verboten. Dagegen legte Warentest Berufung ein, über die nun entschieden werden soll. Auslöser des Streits war ein Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen, den die Stiftung Warentest im November veröffentlich hatte. Darin bemängelten die Tester, die Bezeichnung „natürliches Aroma“ in der Schokolade von Ritter Sport sei irreführend, weil diese den Aromastoff Piperonal enthalte. Dieser werde chemisch hergestellt. Im Gesamturteil gaben sie der Schokolade deshalb die Note mangelhaft. Das Gericht entschied aber, die Tester hätten die Behauptung nicht nachgewiesen und dennoch von Irreführung der Verbraucher und „mangelnder Verkehrsfähigkeit“ der Schokolade gesprochen. Dies könne nicht als ein fairer Warentest bezeichnet werden.