Im nächsten Schritt müssen die EU-Staaten mit dem Europaparlament verhandeln. Bisher galt eine Genpflanzen-Zulassung stets für den gesamten europäischen Markt. Bislang müssen die EU-Staaten nationale Anbauverbote für europaweit zugelassene Genpflanzen mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen belegen. Künftig sollen Staaten Verbote unter Berufung etwa auf die öffentliche Ordnung oder sozioökonomische Gründe aussprechen können. „Jetzt erstmals ist es völlig eindeutig, dass wir auf gesicherter rechtlicher Grundlage gentechnisch veränderte Organismen nicht zulassen werden in Deutschland“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vor dem Treffen.