Demnach gilt zunächst ein Mindestlohn von 7,75 Euro, der bis Dezember 2016 in drei Stufen auf 8,75 Euro brutto pro Stunde erhöht wird: 1. Juli 2014: 7,75 Euro; 1. Dezember 2014: 8 Euro; 1. Oktober 2015: 8,60 Euro; 1. Dezember 2016: 8,75 Euro. Voraussetzung sei, dass das Bundesarbeitsministerium den Tarif für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Bezahlung der Mitarbeiter in der Branche war bis dato über einzelne Haustarifverträge bzw. regionale Tarife geregelt. Bislang wurden so nur rund 27.000 Beschäftigte erfasst. Ein bundeseinheitliches Tarifwerk gab es bisher nicht.