Der Hamburger Handelskonzern Tchibo geht im Streit um Kaffeepreise mit dem Discounter Aldi Süd in die nächste Runde. Das Unternehmen kündigte an, gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf Berufung einzulegen. Das Gericht hatte im Januar eine Unterlassungsklage Tchibos gegen Aldi Süd abgewiesen.
Tchibo hatte dem Discounter vorgeworfen, seit Ende 2023 Kaffee der Eigenmarke Barissimo unter den Herstellungskosten anzubieten. Der Discounter verkaufte die 1-Kilo-Packung zeitweise für weniger als vier Euro. Tchibo wollte Aldi Süd diese Preisgestaltung mit Verweis auf das Kartell- und Wettbewerbsrecht verbieten lassen.
Das Landgericht Düsseldorf sah die Klage als nicht begründet an. Das Vorgehen von Aldi Süd sei kaufmännisch vertretbar, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Es bestehe keine Gefahr einer Wettbewerbsbeeinträchtigung. Auch sei keine Absicht erkennbar, andere Unternehmen vom Markt zu verdrängen. Das Gericht wies damit die Argumentation Tchibos vollständig zurück.
Tchibo sieht Chancen für Berufung
„Das Verfahren ist von grundsätzlicher Bedeutung und wir sehen deutliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Berufung“, zitierte Tchibo seinen Sprecher in der Mitteilung. Der Kaffeeröster will damit die juristische Auseinandersetzung um die Preispolitik des Discounters fortsetzen.
Im Fall einer erneuten Verhandlung wäre das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig, wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte. In einem solchen Zivilprozess könnte es zu einer abermaligen Beweisaufnahme kommen. Der Ausgang des Verfahrens bleibt damit offen.
Rohkaffeepreise steigen drastisch
Der Streit findet vor dem Hintergrund stark gestiegener Rohkaffeepreise statt. Diese haben sich im Jahr 2024 um rund 70 Prozent erhöht. Tchibo selbst hatte bereits zwei Preiserhöhungen angekündigt: Eine im April 2024 und eine weitere für Mitte Februar 2025. Bei der jüngsten Erhöhung müssen Kunden je nach Sorte zwischen 50 Cent und einem Euro pro Pfund mehr bezahlen.
Der Düsseldorfer Kartellrechtler Johannes Brück findet es nach eigenen Angaben „seltsam“, dass Rohkaffee auf dem Weltmarkt teurer ist als die Bohnen von Aldi Süd. Der Discounter nehme offensichtlich Verluste in Kauf. Die Geschädigten seien die Erzeuger. Bei derartigen Preisen sei es nicht möglich, faire Anbaubedingungen und Löhne in den Herkunftsländern sicherzustellen.
2,19 Euro Kaffeesteuer pro Kilogramm
Der Discounter lässt seinen Kaffee von seinem Tochterunternehmen New Coffee produzieren. Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm. Händler im Lebensmitteleinzelhandel arbeiten mit Mischkalkulationen: Bei einigen Artikeln sind die Margen höher, andere sind gering kalkuliert. Dies dient dem Zweck, mehr Kunden in die Märkte zu locken. Sogenannte Eckpreisartikel wie Kaffee, Milch oder Butter haben eine besondere Zugkraft, weil Kunden bei ihnen besonders auf die Preise achten.