Unter anderem habe Mondelez grenzüberschreitenden Handel zwischen Ländern mit unterschiedlichen Preisen verhindern wollen. „Durch diese illegalen Praktiken konnte Mondelez weiterhin höhere Preise für seine eigenen Produkte verlangen, was letztlich zum Nachteil der Verbraucher in der EU war“, so die EU-Kommission.
Im Januar 2021 hatte die EU-Kommission ein offizielles Verfahren eröffnet und teilte nun mit, Mondelez sei an 22 wettbewerbswidrigen Vereinbarungen oder abgestimmten Verhaltensweisen beteiligt gewesen. Eine Vereinbarung habe angeordnet, dass Kunden von Mondelez für Ausfuhren höhere Preise hätten verlangen müssen als für Inlandsverkäufe. „Diese Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen fanden zwischen 2012 und 2019 statt und betrafen alle EU-Märkte“, heißt es in der Mitteilung.
Zudem habe sich Mondelez geweigert, einen Broker in Deutschland zu beliefern. Damit habe das US-Unternehmen den Weiterverkauf von Schokoladentafelprodukten in Österreich, Belgien, Bulgarien und Rumänien verhindern wollen, da die Preise in Deutschland günstiger gewesen seien.
Eigentlich sollte die Strafe noch höher ausfallen. Weil Mondelez mit der EU-Kommission zusammengearbeitet und seine Verantwortung ausdrücklich anerkannt habe, sei dem Unternehmen 15 Prozent der Geldbuße erlassen worden.
Mondelez teilte laut Deutsche Presse-Agentur mit, es habe sich um Einzelfälle gehandelt, die länger zurückliegen, und meist um Geschäfte mit Zwischenhändlern. Dies mache nur einen sehr geringen Teil des europäischen Geschäfts von Mondelez International aus. Mondelez lege höchsten Wert darauf, Regularien einzuhalten und habe ihre internen Prozesse dahingehend auch verschärft. Für die erwartete Strafe seien 2023 Rücklagen gebildet worden. „Weitere Maßnahmen zur Finanzierung der Geldbuße werden nicht erforderlich sein“, teilt Mondelez mit.