Kartellamt Weg frei für Radeberger und Früh

Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass eine Kooperation der Radeberger Gruppe KG („Radeberger“) und der Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG („Früh“) zur Produktion von Kölsch vom Kartellverbot freigestellt ist und kein Anlass für ein Einschreiten besteht.

Mittwoch, 15. Juli 2020 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Ziel der Kooperation ist, dass Früh ab 2021 über einen Lohnbrau-Vertrag die Produktion der Kölsch-Biermarken von Radeberger (Dom, Gilden, Küppers, Peters, Sester und Sion) übernimmt. Gleichwohl bliebe Radeberger laut Bundeskartellamt als Wettbewerber erhalten, da auch zukünftig sämtliche übrigen unternehmerischen Funktionen, insbesondere der Vertrieb und das Marketing für diese sechs Kölsch-Biermarken, durch Radeberger unabhängig von Früh wahrgenommen werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben die Kooperation der beiden Kölsch-Brauereien genau auf eine mögliche Dämpfung des Wettbewerbs hin überprüft. Dabei spricht vieles dafür, einen eigenen Markt für Kölsch anzunehmen, da ein Wechsel der Biersorte für viele Verbraucher im Raum Köln und Umgebung nicht in Betracht kommt. Die Produktionskooperation verspricht erhebliche Effizienzgewinne für beide Unternehmen, die im Vertrieb weiter selbstständig bleiben werden. Unsere Prüfung hat ergeben, dass diese Effizienzen den Verbrauchern aufgrund der Marktgegebenheiten mit hoher Wahrscheinlichkeit zugutekommen werden. Im Ergebnis haben wir keine Einwände.“