Nach einer neuen Verordnung der Landesregierung werde es Reihentestungen geben in allen Schlacht- und Zerlegebetrieben mit mehr als 100 Beschäftigten. Man wolle dabei die gesamte Belegschaft in größeren Betrieben zweimal die Woche testen lassen. Das werde wohl fünf bis sechs Großbetriebe betreffen. Die Reihentests gelten demnach nicht für die kleinen Metzger und die kleinen Schlachthöfe.