Eis- und Getränkeindustrie Gerichtshof kippt Sonntagsarbeit

Die industriellen Hersteller von Getränken, Speiseeis und der daran angeschlossene Großhandel dürfen an Sonn- und Feiertagen in Hessen nicht mehr arbeiten. Das hat der hessische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden.

Mittwoch, 01. Juli 2020 - Hersteller
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Die Kasseler Richter erklärten eine Ausnahmeregelung des Landes für unwirksam und gaben einer Klage von Kirche und Gewerkschaft recht, wie die dpa berichtet.

Man sei der Auffassung, dass beispielsweise bei Volksfesten bereits am Vorabend des Sonntags für ausreichend Nachschub an Eis und Getränken gesorgt werden könne, urteilte das Gericht. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Geklagt hatten die Gewerkschaft Verdi sowie die Evangelischen Dekanate Darmstadt und Vorderer Odenwald. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits 2014 einer Ausweitung der Sonntagsarbeit in Hessen Grenzen gesetzt und die Verordnung in Teilen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Bisher war Sonn- und Feiertagsarbeit bei Brauereien, bei den Herstellern von alkoholfreien Getränken, von Roh- und Speiseeis sowie bei dem entsprechenden Großhandel von April bis Oktober möglich.