Fleischindustrie Plan für besseren Arbeitsschutz

Angesichts der aktuell diskutierten Missstände bei der Unterbringung und den Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Schlacht- und Zerlegebranche, haben die Arbeits- und Landwirtschaftsminister Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens ein gemeinsames Zehn-Punkte-Papier auf den Weg gebracht.

Freitag, 26. Juni 2020 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Die „10 Kernforderungen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Schlacht- und Zerlegeindustrie“:

1. Das Geschäftsmodell von intransparenten Werkvertragsgestaltungen und Subunternehmerstrukturen muss beendet werden. Wir unterstützen daher die Bestrebungen der Bundesregierung, Schlachten und Verarbeiten von Fleisch in Unternehmen der Fleischwirtschaft ab dem 1. Januar 2021 grundsätzlich nur noch durch Arbeitskräfte des eigenen Betriebs zu gestatten.

2. Löhne sind voll zu zahlen und nicht zu unterlaufen. Auch in den Unternehmen der Fleischwirtschaft muss der aus der Arbeitnehmerüberlassung bekannte Grundsatz gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Der Höhe nach ungerechtfertigte, pauschale Abzüge für vermeintliche Nebenleistungen, wie z.B. Unterbringung, Messergeld etc. darf es nicht geben. Notwendig ist eine transparente Spitzabrechnung über die Kosten der Nebenleistungen für jeden, der die Leistungen in Anspruch nimmt.

3. Alle Beschäftigten in Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen einer manipulationssicheren elektronischen Zeiterfassung unterliegen. Es muss verhindert werden, dass Mitarbeiter wegen eines drohenden Verdienstausfalls gezwungen sind, Arbeitszeitregeln zu missachten oder krank am Arbeitsplatz zu erscheinen.

4. Es bedarf verbesserter Hygienestandards, die insbesondere technische Verbesserungen wie beispielsweise spezielle Filteranlagen umfassen. Zusätzlich sind die Beschäftigten zu ihrem und zum Schutz der Allgemeinheit verpflichtenden und regelmäßigen Corona-Tests zu unterziehen. Beides ist notwendig, weil Viren und andere Krankheitserreger sich schnell und unkontrolliert ausbreiten, wenn Menschen eng und nah beieinander arbeiten und wohnen.

5. Größere Unternehmen der Branche sind zu verpflichten, für Leih- und Werkvertragsarbeiter ein Melderegister zu führen und dieses auf Nachfrage den Behörden jederzeit vorzulegen. Gegebenenfalls entgegenstehende (Datenschutz-) Regelungen sind anzupassen. Dies macht es erst möglich, angemessene Wohnverhältnisse zu kontrollieren.

6. Die Unterbringung in hygienekritischen und sanierungsbedürftigem Wohnraum zu völlig überteuerten Preisen muss ein Ende haben. Menschenwürdiges Dasein umfasst angemessenen Wohnraum.

7. Die nur für den Infektionsschutz bestehenden Betretungsrechte sind mit Blick auf den grund-gesetzlichen Schutz angemessen zu erweitern, um auch eine Überprüfung der Einhaltung von menschenwürdigen Unterbringungsstandards effektiv zu ermöglichen. Denn nicht zuletzt folgt aus den aktuellen Erfahrungen der Corona-Pandemie das Erfordernis der Einzelunterbringung; selbst in Wohngemeinschaften hat das zu gelten.

8. Wir brauchen künftig deutlich schärfere und häufigere Kontrollen. Dies gilt sowohl für die Arbeitsschutz- und Hygieneregeln als auch für die Wohnverhältnisse. Unangemeldete und kontinuierliche Kontrollen in engen Zeitabständen von etwa 14 Tagen sind solange durchzuführen, bis eine nachhaltige Verbesserung und ein Umdenken eingetreten ist. Der finanzielle Aufwand für anlassbezogene Kontrollen bei auffällig gewordenen Unternehmen ist von diesen entsprechend zu erstatten.

9. Für effektive Kontrollen brauchen wir ein abgestimmtes Vorgehen von Arbeitsschutz, Zoll, Gesundheitsämtern und Veterinärbehörden. Dies ist auf Landesebene durch ein entsprechendes Konzept zu gewährleisten. Nur so kann ein effektives staatliches Handeln gewähr-leistet werden und durch gemeinsame Kontrollen für mehr Transparenz in der gesamten Branche gesorgt werden.

10. Die Bußgelder für die Ahndung rechtswidriger Zustände sind deutlich zu erhöhen. Kontrolle hat nur Sinn, wenn ein Regelverstoß spürbare Konsequenzen hat. Es ist aber nicht verhältnis-mäßig, damit auch den kleinen Schlachter von nebenan hart zu treffen, weshalb eine Differenzierung der Höhe der Bußgelder nach Umsatz bzw. Mitarbeiterzahl notwendig und geboten ist.