Fleischindustrie Kabinett beschließt strengere Regeln

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte eines „Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft“ beschlossen. Geplant sind demnach unter anderem ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie ab dem kommenden Jahr und höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitszeitvorschriften.

Mittwoch, 20. Mai 2020 - Hersteller
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Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft soll demnach ab 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. „Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich“, zitiert die Deutsche Presse-Agentur.

Ausnahmen soll es für Betriebe des Fleischerhandwerks geben. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sind zudem künftig Bußgelder von bis zu 30.000 Euro vorgesehen, statt wie bisher maximal 15.000 Euro. Arbeitszeiten müssen künftig digital erfasst werden, und Fleischbetriebe sollen häufiger kontrolliert werden.

Hintergrund: Nach einer Häufung von Corona-Infektionen in Schlachtbetrieben stehen die Arbeitsbedingungen mit Subunternehmern und Sammelunterkünften mit vielen osteuropäischen Beschäftigten einmal mehr stark in der Kritik.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte angekündigt in der Branche „aufzuräumen“. Bei einem Werkvertrag vergeben Unternehmen bestimmte Aufträge und Tätigkeiten an andere Firmen, die sich um die komplette Ausführung kümmern. Gewerkschaften befürworten ein Verbot, die Fleischwirtschaft reagiert mit scharfer Kritik.