Sie soll den Rechtsrahmen für eine freiwillige Verwendung auf der Packungs-Vorderseite von Fertigprodukten schaffen.
Der Verordnungsentwurf soll nun zunächst in der Regierung abgestimmt werden. Die Verordnung muss dann auch von der EU-Kommission gebilligt werden, das Kabinett und der Bundesrat müssen ebenfalls zustimmen. Angestrebt wird, dass der Rechtsrahmen Mitte 2020 steht.
Das neue Logo, das neben dem Gehalt an Zucker, Fett und Salz auch empfehlenswerte Bestandteile wie Ballaststoffe oder Proteine in eine Gesamtbewertung einbezieht, soll eine Ergänzung für die EU-weit verpflichtende Nährwerttabelle sein, die meist auf der Rückseite von Packungen steht.
Eine erweiterte Nährwertkennzeichnung ist europarechtlich nur als „staatliche Empfehlung“ möglich, wie das Ministerium erläuterte. Klöckner will sich aber für ein EU-weit verpflichtendes System einsetzen.